Acer muss Preis für vorinstallierte Software erstatten

Wirtschaft & Firmen Ein französisches Gericht hat kürzlich entschieden, dass der Computerhersteller Acer den Kaufpreis für vorinstallierte Software erstatten muss, wenn diese vom Käufer nicht verwendet wird. Das Urteil des öffentlich gewordenen Falls wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Acer hatte dem klagenden Käufer angeboten, 30 Euro zu zahlen, wenn dieser die Software nicht verwendet. Doch dieser wollte sich auf diesen Deal nicht einlassen und wurde nun vom Gericht unterstützt. Er erhält den vollen Kaufpreis der Software erstattet. Insgesamt handelt es sich dabei um 311,85 Euro.

Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: 135,20 Euro für Windows XP Home, 60 Euro für Microsoft Works, 40,99 Euro für Cyberlinks PowerDVD, 38,66 Euro für Norton AntiVirus sowie 37 Euro für den NTI CD Maker. Das für 599 Euro gekaufte Notebook kostete dem Kläger im Endeffekt also noch 287,15 Euro. Außerdem muss Acer die Gerichtskosten in Höhe von 650 Euro tragen.
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