Schleswig-Holstein will keine Filesharer ermitteln
Seiner Meinung nach handelt es sich meist um kleine Fische und typische Jugenddelikte, die den Ermittlungsaufwand nicht rechtfertigen. Allerdings soll dies nicht zur Regel werden - in besonders schweren Fällen sollen die Staatsanwalten trotzdem ermitteln, beispielsweise bei der Verbreitung von brandneuen Kinofilmen oder Nazipropaganda.
Viele Inhalteanbieter lassen spezielle Firmen durch die Tauschbörsen ziehen, um dort die IP-Adressen der Filesharer sicherzustellen. Um den dazugehörigen Anschlussinhaber zu ermitteln, braucht man aber die Staatsanwaltschaften, die die Provider zur Herausgabe der benötgten Daten auffordern müssen. In der Vergangenheit erklärten bereits die Staatsanwaltschaften Wuppertal und Duisburg, derartige Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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