Urteil: DSL-Kunde haftet nicht für Rechtsverletzungen

Internet & Webdienste Laut einem Urteil des Landgerichts München vom 4. Oktober 2007, das jetzt veröffentlicht wurde, ist der Inhaber eines DSL-Anschlusses nicht für die darüber getätigten Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Die Richter lehnten eine Haftung auf Unterlassung und Schadensersatz ab. In diesem Fall klagte ein Radiosender aus München. Er wurde von sechs großen deutschen Plattenlabels abgemahnt, da ein Mitarbeiter über die Tauschbörse LimeWire über 1000 urheberrechtlich geschützte Musikstücke zum Download angeboten hat. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der GVU identifizierte man den Radiosender als Anschlussinhaber und mahnte ihn entsprechend ab.

Der Radiosender reichte aufgrund der "abwegig falschen Begründung des Abmahnschreibens" und einer Forderung nach einer "nicht weiter erläuterten Pauschalzahlung" Klage ein. Das Landgericht München gab der Klage weitgehend statt. Die Plattenlabels haben demnach keinen Anspruch auf Schadensersatz, Wertersatz und Ersatz von Anwaltskosten.

In diesem Fall ging es vor allem um die Frage, ob ein Anschlussinhaber die Pflicht hat, seinen Anschluss zu prüfen und entsprechend zu handeln. Zudem wurde geklärt, ob der Inhaber auch dann haftet, wenn er die Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen hat.
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