Urteil: DSL-Kunde haftet nicht für Rechtsverletzungen

Laut einem Urteil des Landgerichts München vom 4. Oktober 2007, das jetzt veröffentlicht wurde, ist der Inhaber eines DSL-Anschlusses nicht für die darüber getätigten Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Die Richter lehnten eine Haftung auf ... mehr...

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