MS, Usedsoft & der Handel mit gebrauchten Lizenzen
Vor einiger Zeit wurde das Verfahren bereits eingestellt, allerdings legte Microsoft dagegen Beschwerde ein. Der Münchner Generalstaatsanwalt wies diese Beschwerde heute zurück, so dass die Entscheidung rechtskräftig ist. Er begründete seine Entscheidung damit, dass bei Usedsoft "keine Unregelmäßigkeiten festzustellen sind". Microsoft warf dem Unternehmen vor, Raubkopien anzufertigen und reichte daraufhin im Oktober 2006 Klage ein.
"Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebraucht-Software strafrechtlich vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt. Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal. Die Käufer von Gebraucht-Software sind auf der sicheren Seite und haben nichts zu befürchten", kommentierte der Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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