Gebraucht-Software-Prozess: Rückschlag für Microsoft
UsedSoft sollte untersagt werden, folgende Aussage zu verbreiten: "Der Erschöpfungsgrundsatz ist zwingendes Recht, das nicht vertraglich abbedungen werden kann. Das heißt: Entgegenstehende Lizenzbedingungen der Hersteller sind bei Eintritt der Erschöpfung in diesem Punkt unwirksam."
Nach Auffassung des Landgerichts ist diese Formulierung nicht zu beanstanden. Die Microsoft-Anwälte mussten die entsprechende Passage aus ihrem Antragstext zurückziehen, nachdem sie von UsedSoft beanstandet wurde.
Lediglich eine missverständliche Formulierung zur Auswirkung der in dem Rechtsstreit bereits ergangenen Urteile darf weiterhin nicht verwandt werden. Das hatte der Prozessgegner Microsofts allerdings im Vorfeld bereits akzeptiert.
Grundsätzlich behält UsedSoft das Recht, auch einzelne Software-Lizenzen weiterzuverkaufen, die von Microsoft lediglich im Paket abgegeben wurden. Das entsprechende Urteil des Landgerichts München vom letzten November ist bereits rechtskräftig.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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