UsedSoft: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft
Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit UsedSoft, einem Händler von Software-Lizenzen aus zweiter Hand. Das Landgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Weiterverkauf auch von Teilen einer Volumenlizenz nicht gegen das Urheberrecht verstoße.
Der gegen UsedSoft klagende Microsoft-Vertragshändler hatte daraufhin beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung eingelegt. Dieses wies den Einspruch zurück. Bei der Bestätigung des Urteils wurde allerdings nicht urheberrechtlich sondern wettbewerbsrechtlich argumentiert.
Microsoft hatte daraufhin behauptet, dass LG-Urteil sei deshalb unwirksam. Diese Auffassung wies das Gericht nun mit seiner Verfügung zurück. Bei Zuwiderhandlungen muss das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro rechnen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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