UsedSoft: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Der gegen UsedSoft klagende Microsoft-Vertragshändler hatte daraufhin beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung eingelegt. Dieses wies den Einspruch zurück. Bei der Bestätigung des Urteils wurde allerdings nicht urheberrechtlich sondern wettbewerbsrechtlich argumentiert.
Microsoft hatte daraufhin behauptet, dass LG-Urteil sei deshalb unwirksam. Diese Auffassung wies das Gericht nun mit seiner Verfügung zurück. Bei Zuwiderhandlungen muss das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro rechnen.
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Christian Kahle
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