Neues EU-Strafrecht gefährdet Tauschbörsennutzer
Derzeit ist die umstrittene EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte auf dem Weg durch die verschiedenen Institutionen bis sie zum Schluss offiziell verabschiedet wird. Auch beim G-8-Gipfel in Heiligendamm stehen derzeit Copyright-Themen auf dem Programm. Die G-8-Minister hatten sich Ende Mai auf einen Kampf gegen Produktpiraterie eingeschworen.
Die EU hat bereits den zweiten Anlauf zum Schutz des geistigen Eigentums gestartet. Fraglich ist nur, ob davon allein die so genannten Produktpiraten betroffen sind, also Personen, die Raubkopien gewerblich verkaufen, oder auch die gewöhnlichen Tauschbörsennutzer. Grundsätzlich hängt dies von der Definition des "gewerbsmäßigen Umfangs" ab.
Ursprünglich lautete die Definition wie folgt: "jede zur Erlangung direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteile verübte Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum; Handlungen privater Nutzer für persönliche und nicht gewinnorientierte Zwecke wären hierin nicht enthalten". Doch im aktuellen Papier, dass den EU-Beamten der DROIPEN-Arbeitsgruppe vorliegt, fehlt diese Passage. Dort lautet die Definition wie folgt: "jeder Verstoß gegen ein Urheberrecht, der begangen wird, um einen kommerziellen Vorteil zu erlangen".
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Michael Diestelberg
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