Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer lassen nach
Dies berichtet zumindest der WDR. So heißt es, dass einige Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sich weigern würden, wegen einfacher Urheberrechtsverstöße gegen die Nutzer zu ermitteln.
Wie der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer erklärte, seien in den vergangenen Wochen tausende Strafanzeigen abgewiesen worden, da entsprechende Ermittlungen "nicht mehr verhältnismäßig" wären. Die Staatsanwälte selbst sehen sich von der Computerspiele- Musik- und Pornoindustrie für ihre Zwecke missbraucht.
"Wenn die Betroffenen von den Anwälten der Industrie schriftlich abgemahnt werden, dann zahlen sie oft freiwillig, weil sie ein Zivilverfahren vermeiden wollen", erklärte Meyer. An die Namen der Betroffenen Personen würden die Anwälte jedoch nur über die Staatsanwaltschaft kommen, die diese anhand der IP-Adresse beim Internet-Provider erfragen kann.
Ein Freibrief für illegale Machenschaften seien die eingeschränkten Ermittlungen jedoch nicht. So teilte Meyer mit, dass die Staatsanwaltschaft bei "erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung" weiterhin gegen die Nutzer vorgeht.
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