T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
Verboten wurde der Telekom-Tochter unter anderem bei Internetverbindungen das Volumen der übertragenen Daten zu speichern. Außerdem muss T-Online all jene Daten umgehend löschen, welche eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Nutzer herstellen.
Dem Gericht zur Folge, sind diese Daten für das Erstellen der Rechnung nicht erforderlich. Das Urteil wurde von Datenschützern mit Freude aufgenommen.
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