"Pokémon-Patent":
US-Behörde kippt Nintendos Ansprüche komplett
Das US-Patentamt hat alle Ansprüche eines umstrittenen Nintendo-Patents zur Beschwörung von Charakteren vorläufig zurückgewiesen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Spielebranche und aktuelle Rechtsstreitigkeiten haben.
Ursprünglich wurde das Schutzrecht im vergangenen Jahr ohne großen Widerstand gewährt. Es umfasst spezifische Systeme, bei denen ein Nebencharakter nach der Beschwörung entweder automatisch in einen Kampfmodus wechselt oder manuell gesteuert wird. Bekanntheit erlangte die Thematik durch den Rechtsstreit zwischen Nintendo und dem Studio Pocketpair, den Machern des Spiels Palworld.
Konkret verweist die Behörde auf vier ältere Schutzrechte, die das Konzept in Kombination vorwegnehmen. Dazu zählen ein Konami-Patent aus dem Jahr 2002 für automatische Helfer, ein Bandai-Namco-Patent aus dem Jahr 2020 sowie zwei ältere Patente von Nintendo selbst aus den Jahren 2020 und 2022.
Die Kombination der Dokumente macht die neuen Ansprüche laut dem Prüfer hinfällig. Für die Industrie bietet das aktuelle Vorgehen den Vorteil, dass grundlegende Spielmechaniken nicht von einem einzelnen Konzern monopolisiert werden. Für Nintendo bedeutet das den drohenden Verlust eines rechtlichen Druckmittels gegen Konkurrenten. Das Unternehmen nutzte solche Patente in der Vergangenheit, um das eigene geistige Eigentum abzusichern.
Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nintendo hat nun zwei Monate Zeit, um auf den Bescheid zu reagieren und Gegenargumente vorzubringen. Bei Bedarf kann der Konzern eine Fristverlängerung beantragen oder vor einem Bundesgericht in Berufung gehen. In einer Stellungnahme kann das Unternehmen darlegen, dass ein gewöhnlicher Entwickler die alten Patente in der Praxis nicht kombiniert hätte.
Was denkt ihr über den Versuch, grundlegende Spielmechaniken zu patentieren? Teilt eure ehrliche Meinung mit uns unten in den Kommentaren!
Siehe auch:
Rückschlag für Nintendo
Das US-Patentamt USPTO hat in einer vorläufigen Entscheidung alle 26 Ansprüche des Nintendo-Patents mit der Nummer 12403397 abgewiesen. Das Dokument beschreibt eine detaillierte Mechanik, bei der virtuelle Figuren an einem bestimmten Ort beschworen werden, um für den Spieler zu kämpfen - also im Wesentlichen die Spielmechanik von Pokémon. Die Behörde reagiert damit auf Bedenken aus der Spielebranche, da das Patent weitreichende Einschränkungen für andere Entwickler bedeuten könnte.Ursprünglich wurde das Schutzrecht im vergangenen Jahr ohne großen Widerstand gewährt. Es umfasst spezifische Systeme, bei denen ein Nebencharakter nach der Beschwörung entweder automatisch in einen Kampfmodus wechselt oder manuell gesteuert wird. Bekanntheit erlangte die Thematik durch den Rechtsstreit zwischen Nintendo und dem Studio Pocketpair, den Machern des Spiels Palworld.
Palworld: Launch-Trailer zum Pokémon-inspirierten Überraschungshit
Prüfung durch das Patentamt
Wie Games Fray berichtet, ordnete USPTO-Direktor John A. Squires persönlich eine sogenannte Ex-parte-Nachprüfung an. Der zuständige Prüfer kam zu dem Schluss, dass die beschriebenen Mechaniken nicht ausreichend neuartig seien. Die Ablehnung stützt sich auf bereits existierende Patente, die als Stand der Technik gelten.Konkret verweist die Behörde auf vier ältere Schutzrechte, die das Konzept in Kombination vorwegnehmen. Dazu zählen ein Konami-Patent aus dem Jahr 2002 für automatische Helfer, ein Bandai-Namco-Patent aus dem Jahr 2020 sowie zwei ältere Patente von Nintendo selbst aus den Jahren 2020 und 2022.
Die Kombination der Dokumente macht die neuen Ansprüche laut dem Prüfer hinfällig. Für die Industrie bietet das aktuelle Vorgehen den Vorteil, dass grundlegende Spielmechaniken nicht von einem einzelnen Konzern monopolisiert werden. Für Nintendo bedeutet das den drohenden Verlust eines rechtlichen Druckmittels gegen Konkurrenten. Das Unternehmen nutzte solche Patente in der Vergangenheit, um das eigene geistige Eigentum abzusichern.
Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nintendo hat nun zwei Monate Zeit, um auf den Bescheid zu reagieren und Gegenargumente vorzubringen. Bei Bedarf kann der Konzern eine Fristverlängerung beantragen oder vor einem Bundesgericht in Berufung gehen. In einer Stellungnahme kann das Unternehmen darlegen, dass ein gewöhnlicher Entwickler die alten Patente in der Praxis nicht kombiniert hätte.
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Zusammenfassung
- Das US-Patentamt lehnt Nintendos Patent für Beschwörungsmechaniken ab
- Prüfer stufen das beschriebene System als nicht ausreichend neuartig ein
- Ältere Schutzrechte von Konami sowie Bandai Namco dienten als Grundlage
- Diese Entscheidung schwächt Nintendos Position gegen das Studio Pocketpair
- Ein Monopol auf fundamentale Mechaniken wird durch den Bescheid verhindert
- Nintendo kann innerhalb von zwei Monaten auf diesen Vorbescheid reagieren
Siehe auch:
- Schlappe für Nintendo: Wichtiges Patent im Palworld-Prozess abgelehnt
- Nintendo patentiert banale Spielmechaniken, Experten sind entsetzt
- Palworld-Klage: Nintendo verlangt geradezu lächerlich geringen Betrag
- Palworld: Nintendo erleidet vernichtende Niederlage vor Patentamt
- Palworld-Klage könnte Jahre dauern, hat wenig Erfolgsaussicht
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