Bundestag: Digitaler Führerschein auf dem Handy kann kommen

Autofahrer müssen ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere bei Fahrten bisher stets dabei haben. Das soll sich nun aber ändern. Zukünftig wird es auch möglich sein, eine digitale Version dieser Unterlagen auf dem Handy zu speichern.
Politik, Berlin, Bundestag, Staat, Abgeordnete, Deutscher Bundestag, Bundesadler

Gesetzesänderung beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Abend eine umfassende Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Die Novelle wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Die AfD stimmte dagegen, während sich Die Linke enthielt. Ziel des Gesetzes ist vor allem die stärkere Digitalisierung im Straßenverkehrsrecht.

Kern der Reform ist die Schaffung rechtlicher Grundlagen für digitale Führerscheine und Fahrzeugpapiere sowie für einen verbesserten Datenaustausch innerhalb der Verwaltung. Auch die Parkraumüberwachung soll künftig stärker digital erfolgen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch Verwaltungsprozesse vereinfacht und bürokratische Hürden reduziert werden.


Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, bestehende Regelungen zur digitalen Zulassungsbescheinigung auszuweiten. Künftig soll diese nicht mehr nur vorübergehend, sondern dauerhaft nutzbar sein. Der digitale Führerschein wird als Ergänzung zum bisherigen Kartenführerschein eingeführt und soll perspektivisch den Alltag für Verkehrsteilnehmer erleichtern.

Im parlamentarischen Verfahren hatte der Verkehrsausschuss noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So wurde beispielsweise der Kreis der Anspruchsberechtigten für Bewohnerparkausweise erweitert. Neben Anwohnern und lokalen Betrieben sollen künftig auch bestimmte Berufsgruppen mit besonderem Mobilitätsbedarf, etwa Handwerksbetriebe oder ambulante Pflegedienste, Genehmigungen für das freie Parken in Zonen der Parkraumbewirtschaftung erhalten können.

Anpassungen im Detail

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der effektiveren Kontrolle von Parkräumen. Kommunen sollen durch neue digitale Instrumente mehr Handlungsspielraum erhalten, um Verstöße zu ahnden. Gleichzeitig werden datenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt: So erhält das Kraftfahrt-Bundesamt eine klar geregelte Befugnis, Auskünfte anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu erteilen.

Zusätzlich wird ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt, um sogenannten Punktehandel zu unterbinden. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Verkehrssünder versuchen, Strafen durch falsche Angaben zu umgehen. Mit der Neuregelung soll bereits das gewerbsmäßige Angebot solcher Täuschungen sanktioniert werden.

Zusammenfassung
  • Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen
  • Digitale Führerscheine und Fahrzeugpapiere können auf dem Handy gespeichert werden
  • CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten für die Novelle, die AfD stimmte dagegen
  • Die digitale Zulassungsbescheinigung soll künftig dauerhaft nutzbar sein
  • Kommunen erhalten neue digitale Instrumente zur Parkraumüberwachung
  • Bewohnerparkausweise werden auch für Handwerk und Pflegedienste geöffnet
  • Ein neuer Bußgeldtatbestand soll den gewerbsmäßigen Punktehandel unterbinden

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