Urteil: Kündigungsbuttons bei Microsoft und Starlink sind rechtswidrig

Login-Zwang, falsche Labels und versteckte Buttons: Microsoft und Starlink haben es für Kunden bei der Kündigung von Abos unnötig schwer gemacht. Deutsche Gerichte erklärten die Barrieren für rechts­widrig und stärkten damit die Rechte aller Verbraucher.
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Gerichtsurteile gegen US-Konzerne

In getrennten Verfahren unterlagen Microsoft und der Satelliten-Internetanbieter Starlink vor den Landgerichten München I und Karlsruhe. Beanstandet wurden Hürden im Kündigungsprozess sowie intransparente Bestellabläufe, die mit dem Verbraucherrecht nicht vereinbar sind, denn: Online abgeschlossene Abonnements müssen nach deutschem Recht auch einfach kündbar sein.

Zentraler Punkt beider Verfahren war die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche. Diese muss leicht auffindbar sein und eine Kündigung ohne Umwege ermöglichen. Microsoft hatte bei Microsoft 365 zwar einen entsprechenden Button eingerichtet, dieser führte nach dem Urteil des Landgerichts München I (Az. 3 HK O 13796/24) jedoch nicht direkt zur Vertragsbeendigung.


Verbraucherschützer klagen erfolgreich

Stattdessen war die Eingabe weiterer Daten oder ein Login in das Microsoft-Konto erforderlich. Dies kann problematisch sein, wenn der Zugang zum Konto nicht mehr möglich ist. Eine Kündigung ohne Anmeldung war damit faktisch ausgeschlossen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Verfahren gegen Starlink (Az. 13 O 25/25 KfH) beanstandete das Landgericht Karlsruhe zudem den Bestellvorgang. Nach Auffassung der Richter wurden Verbraucher vor Vertragsschluss unzureichend informiert. Angaben zum Vertragspartner waren schwer auffindbar, und der Bestellbutton wies nicht eindeutig auf eine Zahlungspflicht hin.

Auch beim Kündigungsprozess bei Starlink sah das Gericht Verstöße. Starlink stellte keinen klaren Kündigungsbutton bereit, sondern ermöglichte lediglich die Deaktivierung der monatlichen Zahlung. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist dies rechtlich keine Kündigung, da das Vertragsverhältnis bestehen bleibt.

Signale gegen "Dark Patterns"

Die Urteile gelten als Signal gegen sogenannte Dark Patterns, mit denen Nutzer durch Gestaltung von Oberflächen gelenkt oder Prozesse verschleiert werden. Das seit Juli 2022 geltende Gesetz für faire Verbraucherverträge verlangt eine jederzeit erreichbare Kündigungsschaltfläche mit unmittelbarer Bestätigung. Die Gerichte beanstandeten unter anderem folgende Punkte:

  • Login-Zwang bei Kündigung: Eine Kündigung muss auch ohne Anmeldung im Kundenkonto möglich sein.
  • Irreführende Beschriftung: Bestellbuttons müssen klar auf eine Zahlungspflicht hinweisen; Kündigungsbuttons müssen eine tatsächliche Vertragsbeendigung auslösen.

Die Urteile sind bis jetzt nicht rechtskräftig. Microsoft und Starlink können Berufung einlegen.

Habt ihr selbst schon Erfahrungen mit solchen "Kündigungshürden" bei großen Anbietern gemacht oder lief bei euch immer alles glatt? Schreibt uns eure Erlebnisse in die Kommentare!
Microsoft-Abo ohne Login kündigen?
Ja, das Landgericht München I hat entschieden, dass eine Kündigung auch ohne Anmeldung im Microsoft-Konto möglich sein muss. Bisher verlangte Microsoft zwingend einen Login, was Nutzer ohne Zugriff auf ihre Daten faktisch in eine "Abo-Falle" lockte.

Künftig darf der Prozess nicht durch unnötige Datenabfragen, wie etwa die manuelle Eingabe der Bestellnummer, künstlich in die Länge gezogen werden. Ziel ist es, den Ausstieg aus einem Vertrag so einfach wie den Einstieg zu gestalten.
Was lief bei Starlink falsch?
Starlink informierte laut dem Landgericht Karlsruhe unzureichend über Vertragspartner und Hardware. Zudem fehlte eine gesetzeskonforme Kündigungsschaltfläche; Kunden konnten im Menü lediglich die monatliche Zahlung deaktivieren.

Dies ist rechtlich jedoch nicht mit einer wirksamen Kündigung gleichzusetzen. Auch der Bestellprozess wurde bemängelt, da wichtige Informationen erst nach mehreren Klicks auffindbar waren und die Transparenz fehlte.
Was gilt bei verlorenem Zugriff?
Dies war ein Kernpunkt der Klage gegen Microsoft. Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf die ursprüngliche E-Mail-Adresse haben oder das Konto (evtl. ungerechtfertigt) gesperrt wurde, muss eine Kündigung dennoch durchführbar sein.

Das Gericht untersagte die Praxis, den Kündigungsbutton hinter einer Login-Schranke zu verstecken. Für den IT-Support bedeutet dies künftig weniger Hürden, wenn "verwaiste" Abos beendet werden müssen, ohne dass Zugangsdaten vorliegen.
Wie muss der Kündigungsbutton sein?
Laut dem Gesetz zur fairen Gestaltung von Verbraucherverträgen muss der Button leicht zugänglich und durchgehend verfügbar sein, meist im Footer der Website. Er darf nicht durch irreführende Texte oder "Dark Patterns" entwertet werden.

Der Prozess muss den Nutzer in zwei Schritten ("Bestätigungsseite") unmittelbar zur Vertragsbeendigung führen, ohne dass dieser durch künstliche Hürden oder übermäßige Dateneingabe frustriert wird.
Ist "Bestellung aufgeben" zulässig?
Nein, das reicht oft nicht aus. Im Fall Starlink bemängelte das Gericht den Button "Bestellung aufgeben". Dieser weist nicht eindeutig genug auf die entstehende Zahlungspflicht hin.

Rechtskonform sind Formulierungen wie "zahlungspflichtig bestellen". Fehlt dieser explizite Hinweis, kommt unter Umständen gar kein wirksamer Vertrag zustande, was für Anbieter ein hohes Risiko darstellt.
Gilt deutsches Recht für US-Firmen?
Ja, der Verbraucherschutz endet nicht an Landesgrenzen. Die Urteile verdeutlichen, dass globale Konzerne wie Microsoft oder Starlink das deutsche Recht nicht durch ihren Sitz im Ausland aushebeln können.

Wer Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbietet, muss sich an hiesige Vorschriften halten. Das sogenannte Herkunftslandprinzip befreit nicht von der Pflicht zu transparenten und fairen Kündigungsmöglichkeiten.
Was sind sogenannte Dark Patterns?
Als Dark Patterns bezeichnet man Design-Tricks im User Interface, die Nutzer zu ungewollten Handlungen drängen oder Vorgänge wie Kündigungen absichtlich erschweren. Die Gerichte rütteln nun an der Logik dieser Praktiken.

Beispiele sind versteckte Buttons, verwirrende Menüführungen oder suggerierte Nachteile bei einer Kündigung. Für IT-Profis ist es wichtig, solche Muster zu erkennen, um User und Kunden vor potenziellen Kostenfallen zu warnen.
Zusammenfassung
  • Microsoft und Starlink verlieren vor Gericht wegen erschwerter Kündigungen
  • Kündigungsbuttons müssen laut Gesetz direkt zur Vertragsbeendigung führen
  • Login-Zwang bei Microsoft 365 erschwerte die Kündigung rechtswidrig
  • Starlink bot keine echte Kündigung, nur Deaktivierung der Zahlung an
  • Gerichte stärkten Verbraucherrechte gegen sogenannte Dark Patterns
  • Bestellbuttons müssen unmissverständlich auf Zahlungspflicht hinweisen
  • Urteile bislang nicht rechtskräftig, Berufung durch die Unternehmen möglich

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