Urteil: Sky muss versteckten Kündigungsbutton besser platzieren

Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Der Pay-TV-Anbieter Sky verstößt mit der Platzierung seines Kündigungsbuttons gegen geltendes Recht. Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Online-Wirtschaft haben.
Sky, Sky Deutschland, Sky TV, Sky Logo, Sky Pay-TV

Versteckspiel mit dem Kündigungsbutton

Sky Deutschland hat erneut eine juristische Niederlage erlitten - die Ver­brau­cherzentrale NRW setzt sich erfolgreich durch. Das Oberlandesgericht München bestätigt, dass der Pay-TV-Anbieter seinen Kündigungsbutton zu versteckt platziert hat (Az. 6 U 4336/23 e). Dies stellt einen Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht dar, die seit Juli 2022 gilt und Kunden eine klare und leicht auffindbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten muss.

Ein Gericht hatte schon im Jahr 2023 Sky untersagt, den Button so zu ver­stecken. Nun hat der Gang durch die Instanzen für Sky zu einer Änderung geführt.


Kündigungshürden geschickt verborgen

Die Anordnung des Kündigungsbuttons bei Sky war problematisch. Er war hinter einer unauffälligen Schaltfläche am unteren Bildschirmrand mit der Beschriftung "Weitere Links einblenden" versteckt. Nach einem Klick öffnete sich eine Liste mit 58 Links zu Themen wie "Angebote & Pakete" oder "Live Sport".

Erst am Ende dieser Link-Sammlung war in kleiner, grauer Schrift die Schaltfläche "Kündigen" zu finden - ein klarer Verstoß gegen die Vorgabe, dass der Button direkt und leicht zugänglich sein muss. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Sky nicht das einzige Unternehmen ist, das die regulativen Anforderungen nicht richtig umsetzt.

Zuvor hatten die Verbraucherschützer bereits erfolgreich Klagen gegen NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa eingereicht.

Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für die Verbraucher, da es ein klares Signal sendet: Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigung ernst nehmen.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW
Aktuell findet man den Link zur Kündigung im Footer der Sky-Homepage.

Neue Anforderungen ab 2026

Die Vorgaben für kundenfreundliche Online-Dienste werden ab Juni 2026 er­weitert. Neben dem Kündigungsbutton wird dann auch ein Widerrufsbutton obligatorisch. Das bedeutet, dass online geschlossene Verträge nicht nur mit einem Klick gekündigt, sondern auch wider­rufen werden können. Die Verbrau­cher­schützer haben angekündigt, die Umsetzung dieser neuen Vor­schrif­ten genau im Auge zu behalten.

Für Verbraucher bedeutet das Münchner Urteil mehr Transparenz bei der Ver­trags­kündigung. Unternehmen müssen ihre Webseiten so gestalten, dass Kündi­gungen genauso einfach möglich sind wie Vertragsabschlüsse. Das gilt nicht nur für Streaming- und TV-Dienste, sondern für alle Anbieter, die es ermöglichen, Online-Verträge abzuschließen.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit versteckten Kündigungsbuttons gemacht? Teilt eure Erlebnisse in den Kommentaren mit uns!

Was ist der Kündigungsbutton?
Der Kündigungsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, die seit Juli 2022 für alle Unternehmen verpflichtend ist, die Online-Vertragsabschlüsse anbieten. Er muss Kunden eine einfache und gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten.

Die Kündigung muss dabei ohne Login möglich sein und der Button muss genauso leicht erreichbar sein wie die Option zum Vertragsabschluss. Versteckte Platzierungen oder unauffällige Farbgebungen sind nicht erlaubt.
Wie hat Sky gegen die Regeln verstoßen?
Sky versteckte den Kündigungsbutton hinter einer Schaltfläche mit der Aufschrift "Weitere Links einblenden" am unteren Bildrand. Nach dem Klick erschienen zunächst 58 andere Links zu Themen wie "Angebote & Pakete" oder "Live Sport".

Erst ganz am Ende dieser Link-Sammlung befand sich in kleiner, grauer Schrift der Kündigungsbutton. Das OLG München bestätigte, dass diese Platzierung gegen die gesetzliche Vorgabe verstößt, nach der der Button unmittelbar und leicht zugänglich sein muss.
Welche Firmen wurden noch verklagt?
Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits erfolgreich gegen mehrere große Unternehmen geklagt, die den Kündigungsbutton nicht vorschriftsgemäß implementiert haben. Zu den bekannten Fällen gehören NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa.

Laut Verbraucherschützern ignorieren viele Unternehmen die Rechtslage so lange, bis sie abgemahnt oder verklagt werden. Die Klagen sollen ein klares Signal setzen, dass die gesetzlichen Vorgaben ernst genommen werden müssen.
Was ändert sich ab Juni 2026?
Ab Juni 2026 wird zusätzlich zum Kündigungsbutton auch ein Widerrufsbutton für alle Unternehmen verpflichtend. Damit sollen online geschlossene Verträge nicht nur mit einem Klick gekündigt, sondern auch widerrufen werden können.

Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits angekündigt, die Umsetzung dieser neuen Vorschrift genau zu überwachen, da man aufgrund der Erfahrungen mit dem Kündigungsbutton mit ähnlichen Verstößen rechnet.
Wo finde ich Hilfe bei Problemen?
Bei Problemen mit versteckten oder nicht vorhandenen Kündigungsbuttons können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet unter www.verbraucherzentrale.de/kuendigungsbutton detaillierte Informationen.

Zusätzlich können Sie bei Verstößen die zuständige Verbraucherzentrale informieren, die rechtliche Schritte einleiten kann, wie der Fall Sky zeigt.
Was bedeutet das Urteil für Kunden?
Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher, da es Unternehmen zwingt, Kündigungen einfach und transparent zu ermöglichen. Sky und andere Anbieter müssen ihre Kündigungsbuttons nun gut sichtbar und leicht zugänglich platzieren.

Kunden können künftig eine einfache Online-Kündigung ohne versteckte Hürden erwarten. Bei Verstößen haben sie durch das Urteil eine bessere rechtliche Grundlage, sich zu wehren.
Wie muss der Button platziert sein?
Der Kündigungsbutton muss unmittelbar und leicht zugänglich auf der Website platziert sein. Er sollte ohne Umwege oder zusätzliche Klicks erreichbar und gut sichtbar sein - vergleichbar mit der Möglichkeit zum Vertragsabschluss.

Versteckte Platzierungen, kleine Schriftgrößen oder unauffällige Farben sind nicht zulässig. Der Button muss direkt erkennbar und ohne Login-Zwang nutzbar sein.
Sky-Pakete im Überblick Entertainment, Sport & Co. Zum Angebot
Zusammenfassung
  • Sky muss Kündigungsbutton besser platzieren laut OLG München-Urteil
  • Versteckter Button verstößt gegen Gesetz zur Online-Kündigung
  • Verbraucherzentrale NRW sieht Sieg für Verbraucherrechte
  • Ab Juni 2026 wird zusätzlich ein Widerrufsbutton obligatorisch
  • Das Urteil fördert Transparenz bei Vertragskündigungen für Verbraucher
  • Vorgaben gelten für alle Anbieter mit Online-Vertragsabschlüssen

Siehe auch:



In diesem Artikel sind Affiliate-Links enthalten. Durch einen Klick darauf gelangen Sie direkt zum Anbieter. Sollten Sie sich dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts.
Jetzt einen Kommentar schreiben


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen
Tipp einsenden
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links, um WinFuture zu unterstützen: Vielen Dank!