Amazon-Prime-Werbezwang & Preiserhöhung:
Juristischer Druck wächst
Amazon sieht sich in Deutschland mit massivem juristischen Gegenwind konfrontiert. Über 140.000 Kunden haben sich einer Sammelklage angeschlossen, um gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video vorzugehen.
Über 142.000 Kunden haben sich laut Bundesamt für Justiz der Sammelklage gegen die Einführung von Werbung angeschlossen (via Caschy), bald doppelt so viele wie Anfang 2025. Ziel ist, die Zusatzgebühr für Werbefreiheit zurückzuerhalten und Entschädigungen für Betroffene zu erwirken, die ungefragt Werbeeinblendungen sehen müssen.
Noch anhängig ist zudem ein weiteres Verfahren wegen der Preiserhöhung bei Prime aus dem Jahr 2022. Der Jahresbeitrag war damals von 69 auf 89,90 Euro gestiegen. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb im Dezember 2025 eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Streitpunkt ist eine AGB-Klausel, die Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Kriterien ermöglichte.
Gerichte hatten diese bereits zuvor beanstandet. Sollte sich diese Sicht bestätigen, könnten Nutzer die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Die Verbraucherschützer raten, Fristen im Blick zu behalten: Ansprüche aus 2022 verjähren Ende 2025.
Wer sich noch nicht im Klageregister eingetragen hat, kann nach Angaben des Bayerischen Rundfunks eine formlose E-Mail an Amazon senden oder einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen, um die Verjährung vorläufig zu stoppen. Beide Verfahren - Werbung und Preiserhöhung - laufen getrennt, spiegeln aber dasselbe Problem wider: ein wachsender Widerstand der Kunden gegen einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abos.
Seid ihr von den Änderungen betroffen und habt euch einer der Klagen angeschlossen? Schreibt uns eure Meinung und Erfahrungen dazu gerne in die Kommentare!
Siehe auch:
- Über 140.000 Kunden schließen sich Sammelklage gegen Prime-Werbung an
- Seit Februar 2024 schaltet Amazon Werbung ohne Nutzerzustimmung
- Wer werbefrei streamen möchte, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen
- Verbraucherzentrale Sachsen spricht von klarem Vertragsbruch durch Amazon
- Paralleles Verfahren zur Prime-Preiserhöhung von 69 auf 89,90 Euro in 2022
- Ansprüche aus dem Jahr 2022 verjähren zum Ende des Jahres 2025
- Kunden können durch Musterbrief oder E-Mail Verjährung vorläufig stoppen
Massenhafter Protest der Nutzer
Amazon steht in Deutschland wegen Änderungen beim Streaming- und Mitgliedschaftsangebot unter Druck. Seit Februar 2024 blendet der Konzern bei Prime Video Werbung in Filme und Serien ein - ohne aktive Zustimmung der Nutzer. Wer weiterhin werbefrei streamen will, muss seither 2,99 Euro monatlich extra zahlen. Nach Ansicht von Juristen handelt es sich um eine unzulässige Vertragsänderung, da der Leistungsumfang des gebuchten Abos nachträglich verschlechtert wurde.Über 142.000 Kunden haben sich laut Bundesamt für Justiz der Sammelklage gegen die Einführung von Werbung angeschlossen (via Caschy), bald doppelt so viele wie Anfang 2025. Ziel ist, die Zusatzgebühr für Werbefreiheit zurückzuerhalten und Entschädigungen für Betroffene zu erwirken, die ungefragt Werbeeinblendungen sehen müssen.
Klarer Vertragsbruch?
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt die sogenannte Abhilfeklage, mit der im Erfolgsfall direkte Auszahlungen ohne Einzelklagen möglich sind. Sie spricht von einem "klaren Vertragsbruch", da Amazon - anders als Netflix oder Disney+ - keine neuen Tarife eingeführt, sondern bestehende Abos einseitig geändert habe. Parallel prüft eine Gewinnabschöpfungsklage, ob Amazon durch die Maßnahme unrechtmäßig profitierte.Noch anhängig ist zudem ein weiteres Verfahren wegen der Preiserhöhung bei Prime aus dem Jahr 2022. Der Jahresbeitrag war damals von 69 auf 89,90 Euro gestiegen. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb im Dezember 2025 eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Streitpunkt ist eine AGB-Klausel, die Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Kriterien ermöglichte.
Gerichte hatten diese bereits zuvor beanstandet. Sollte sich diese Sicht bestätigen, könnten Nutzer die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Die Verbraucherschützer raten, Fristen im Blick zu behalten: Ansprüche aus 2022 verjähren Ende 2025.
Wer sich noch nicht im Klageregister eingetragen hat, kann nach Angaben des Bayerischen Rundfunks eine formlose E-Mail an Amazon senden oder einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen, um die Verjährung vorläufig zu stoppen. Beide Verfahren - Werbung und Preiserhöhung - laufen getrennt, spiegeln aber dasselbe Problem wider: ein wachsender Widerstand der Kunden gegen einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abos.
Seid ihr von den Änderungen betroffen und habt euch einer der Klagen angeschlossen? Schreibt uns eure Meinung und Erfahrungen dazu gerne in die Kommentare!
Siehe auch:
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Februar 2025
- Prime Video: Amazon will weg von Film & Serien, hin zu mehr Live-Sport
- Blade Runner 2099 abgedreht, steht vor Start auf Amazon Prime Video
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Januar 2025
- Red One: Kino-Flop wird zum Weihnachts-Hit auf Amazon Prime Video
Themen:
Nadine DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos rund um Prime Video
- Die Ringe der Macht: Amazon zeigt den offiziellen Trailer zur 3. Staffel
- Bloodaxe: Prime Video zeigt den ersten Trailer zur Wikinger-Serie
- Blade Runner 2099: Prime Video zeigt einen neuen Trailer zur Miniserie
- Carrie: Prime Video zeigt den Trailer zur modernen Serienadaption
- Neagley: Neuer Trailer zum Reacher-Spin-off veröffentlicht
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