Amazon Prime Video: Ansturm auf Sammelklage wegen Werbezwang
Massiver Gegenwind für Amazon: Knapp 83.000 Verbraucher haben sich der Sammelklage gegen die einseitige Einführung von Werbung bei Prime Video angeschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert Rückerstattungen etwaiger Zusatzkosten.
Die von den Verbraucherschützern initiierte Sammelklage verzeichnet bereits 82.941 registrierte Teilnehmer. Klageberechtigt sind alle Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein kostenpflichtiges Prime-Abo besaßen. Im Erfolgsfall können Betroffene mit einer Rückerstattung von 35,88 Euro pro Jahr rechnen - die Summe, die für werbefreies Streaming zusätzlich fällig wird.
Die Aussichten auf einen Erfolg der Klage sind durchaus gegeben. In einem ähnlichen Fall hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits in Vergangenheit einen Sieg gegen Amazon feiern können. Als wichtiger Präzedenzfall gilt die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, das eine Prime-Preiserhöhung von 69 auf 89,90 Euro für unzulässig erklärte. Allerdings könnte sich das aktuelle Verfahren über mehrere Jahre hinziehen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten betroffene Kunden mit einer Rückerstattung von 35,88 Euro pro Jahr rechnen.
Amazon Prime Video hat sich zu einem der führenden Streaming-Dienste entwickelt. Mit über 200 Millionen Prime-Mitgliedern weltweit ist der Dienst ein wichtiger Bestandteil von Amazons Ökosystem. Die Einführung von Werbung folgt einem Trend in der Streaming-Branche, bei dem Anbieter wie Netflix und Disney+ ebenfalls werbefinanzierte Modelle eingeführt haben, um Umsätze zu steigern und Kosten zu decken.
Siehe auch:
Kunden wehren sich gegen Werbezwang
Die nachträgliche Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video sorgte bereits bei der Bekanngabe für einen Sturm der Entrüstung. Seit Februar 2024 müssen reguläre Prime-Mitglieder mit Werbeeinblendungen in Filmen und Serien leben - es sei denn, sie zahlen monatlich 2,99 Euro zusätzlich für werbefreies Streaming. Diese einseitige Änderung der Vertragsbedingungen stößt auf massive Gegenwehr und rief die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan.Die von den Verbraucherschützern initiierte Sammelklage verzeichnet bereits 82.941 registrierte Teilnehmer. Klageberechtigt sind alle Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein kostenpflichtiges Prime-Abo besaßen. Im Erfolgsfall können Betroffene mit einer Rückerstattung von 35,88 Euro pro Jahr rechnen - die Summe, die für werbefreies Streaming zusätzlich fällig wird.
Man kalkuliert offenbar damit, dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandslos jede Preisanpassung mittragen.
Verbraucherschützer sehen Rechtsverstöße
Wie der Spiegel berichtet, argumentieren die Verbraucherschützer, dass wesentliche Vertragsänderungen dieser Art nur mit expliziter Zustimmung der Kunden möglich seien. Amazon habe jedoch eigenmächtig gehandelt und die Nutzer vor vollendete Tatsachen gestellt.Die Aussichten auf einen Erfolg der Klage sind durchaus gegeben. In einem ähnlichen Fall hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits in Vergangenheit einen Sieg gegen Amazon feiern können. Als wichtiger Präzedenzfall gilt die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, das eine Prime-Preiserhöhung von 69 auf 89,90 Euro für unzulässig erklärte. Allerdings könnte sich das aktuelle Verfahren über mehrere Jahre hinziehen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten betroffene Kunden mit einer Rückerstattung von 35,88 Euro pro Jahr rechnen.
Amazon Prime Video hat sich zu einem der führenden Streaming-Dienste entwickelt. Mit über 200 Millionen Prime-Mitgliedern weltweit ist der Dienst ein wichtiger Bestandteil von Amazons Ökosystem. Die Einführung von Werbung folgt einem Trend in der Streaming-Branche, bei dem Anbieter wie Netflix und Disney+ ebenfalls werbefinanzierte Modelle eingeführt haben, um Umsätze zu steigern und Kosten zu decken.
Zusammenfassung
- Über 82.000 Verbraucher schließen sich Sammelklage gegen Amazon Prime Video an
- Werbeeinblendungen seit Februar 2024 oder monatliche Zusatzkosten von 2,99 Euro
- Verbraucherzentrale Sachsen fordert Rückerstattung von 35,88 Euro pro Jahr
- Klageberechtigt sind alle Prime-Kunden mit Abo vor dem 5. Februar 2024
- Verbraucherschützer kritisieren eigenmächtige Vertragsänderung durch Amazon
- Ähnlicher Fall führte bereits zu Erfolg gegen Amazon vor Landgericht Düsseldorf
Siehe auch:
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Februar 2025
- Prime Video: Amazon will weg von Film & Serien, hin zu mehr Live-Sport
- Blade Runner 2099 abgedreht, steht vor Start auf Amazon Prime Video
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Januar 2025
- Red One: Kino-Flop wird zum Weihnachts-Hit auf Amazon Prime Video
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos rund um Prime Video
- Vought Rising: Erster Teaser zum The-Boys-Spin-off veröffentlicht
- Spider-Noir: Finaler Trailer vor dem Start der neuen Superhelden-Serie
- Spider-Noir: Neuer Trailer zeigt Nicolas Cage als düsteren Spider-Man
- Tom Clancy's Jack Ryan: Ghost War - Der offizielle Trailer zum Film
- Good Omens: Prime Video zeigt den Trailer zum großen Serienfinale
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Beliebt im Preisvergleich
- Blu-ray Filme:
Neue Nachrichten
- iPhone Air 2: Apple behebt die zwei größten Mankos des Vorgängers
- 24 Mrd. Datensätze offen im Netz: Riesiges Passwort-Archiv entdeckt
- Top-Tarif im O2-Netz: Jetzt 25 GB 5G dauerhaft für nur 4,99 Euro
- Microsoft Edge erlaubt bald den Login mit einem Google-Konto
- Tim Cook warnt: Preise für Apple-Produkte werden bald deutlich steigen
- Minus 15 Prozent: Speicherkrise trifft die Smartphone-Hersteller hart
- Massiver Firewall-Hack: Viele der wichtigsten Netze der Welt geknackt
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen