Amazon Prime Video: Gericht erklärt Einführung von Werbung für illegal
Amazon hat im Streit um Werbung bei Prime Video vor dem Landgericht München I eine Niederlage erlitten. Die Art der Werbeeinführung wurde als rechtswidrig eingestuft. Doch was bedeutet das Urteil für Abonnenten und mögliche Rückzahlungen?
So hat Amazon auch in diesem Fall eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht München I gab der Klage des VZBV statt und urteilte, dass die Art und Weise der Einführung sowie die Kommunikation gegenüber den Bestandskunden rechtswidrig waren.
Wie die Nachrichtenagentur dpa (via Heise) berichtet, ist das Urteil allerdings bisher nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, die Entscheidung zu prüfen, und behält sich weitere Schritte vor. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden." Man hätte die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht vorab informiert.
Amazons Vorgehen bei der Einführung von Werbung unterschied sich von dem anderer Streaming-Anbieter wie Netflix oder Disney Plus, die neue werbefinanzierte Tarife als zusätzliche Option einführten oder Neukunden adressierten, anstatt bestehende Verträge pauschal zu verschlechtern.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Amazon ein Berichtigungsschreiben an die betroffenen Kunden versenden und vergleichbare Mitteilungen in Zukunft unterlassen. Eine direkte Rückerstattung der gezahlten Zusatzgebühren oder eine automatische Rückkehr zum werbefreien Status ohne Aufpreis bedeutet dieses Urteil für den einzelnen Endanwender jedoch zunächst nicht. Es geht vielmehr um den Grundsatz und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der einseitigen Vertragsanpassung.
Das aktuelle Urteil aus München könnte für diese Sammelklage erheblichen Rückenwind bedeuten, da es die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise richterlich bestätigt. Ziel der Sammelklage ist die Erstattung von unrechtmäßig erzielten Gewinnen durch Werbeeinblendungen und Zusatzgebühren. Die Verbraucherschützer fordern eine Summe von mindestens 1,8 Milliarden Euro zurück.
Das jetzige Urteil ist ein erstes Signal, aber noch fließt kein Geld zurück. Werdet ihr euch der Sammelklage anschließen oder nehmt ihr die Werbung zähneknirschend hin? Wir sind gespannt auf eure Meinung in den Kommentaren!
Siehe auch:
Rechtswidrige Vertragsänderung
Amazon stand 2025 in einer ganzen Reihe von Verfahren vor Gericht. Im Sommer war der Versandriese aufgrund irreführender Prime-Deals verurteilt worden. Ende Oktober bestätigte ein Gericht zudem, dass Preiserhöhungen bei Prime unzulässig waren. Schon Anfang 2024 klagte zudem der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video. In diesem Prozess ist knapp zwei Jahre später jetzt ein erstes Urteil gesprochen wordenSo hat Amazon auch in diesem Fall eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht München I gab der Klage des VZBV statt und urteilte, dass die Art und Weise der Einführung sowie die Kommunikation gegenüber den Bestandskunden rechtswidrig waren.
Einseitige Vertragsanpassung
Die Richter in München sahen in dem Vorgehen keine bloße Anpassung des bestehenden Vertrags, sondern eine einseitige Vertragsänderung, für die es laut den damaligen Nutzungsbedingungen keine rechtliche Grundlage gab. Amazon hatte seine Kunden per E-Mail informiert, dass Filme und Serien künftig "in begrenztem Umfang" Werbung enthalten würden, sofern Nutzer nicht bereit seien, eine Zusatzgebühr von 2,99 Euro pro Monat für die werbefreie Option zu zahlen. Die Werbefreiheit stellte nach Auffassung der Kammer einen wesentlichen Wertfaktor des ursprünglichen Abonnements dar, der nicht ohne explizite Zustimmung der Nutzer entzogen werden durfte.Wie die Nachrichtenagentur dpa (via Heise) berichtet, ist das Urteil allerdings bisher nicht rechtskräftig. Amazon hat bereits angekündigt, die Entscheidung zu prüfen, und behält sich weitere Schritte vor. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden." Man hätte die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht vorab informiert.
Irreführung der Verbraucher
Das Gericht stufte die Informationspolitik des Konzerns jedoch als irreführend ein. Durch die Formulierung in der Benachrichtigung sei den Kunden suggeriert worden, Amazon sei berechtigt, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, und die Nutzer hätten keinen Einfluss auf den Verlust der Werbefreiheit. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durfte Amazon zwar das inhaltliche Angebot von Prime Video anpassen, nicht aber den Charakter der Dienstleistung von "werbefrei" auf "werbehaltig" umstellen.Amazons Vorgehen bei der Einführung von Werbung unterschied sich von dem anderer Streaming-Anbieter wie Netflix oder Disney Plus, die neue werbefinanzierte Tarife als zusätzliche Option einführten oder Neukunden adressierten, anstatt bestehende Verträge pauschal zu verschlechtern.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Amazon ein Berichtigungsschreiben an die betroffenen Kunden versenden und vergleichbare Mitteilungen in Zukunft unterlassen. Eine direkte Rückerstattung der gezahlten Zusatzgebühren oder eine automatische Rückkehr zum werbefreien Status ohne Aufpreis bedeutet dieses Urteil für den einzelnen Endanwender jedoch zunächst nicht. Es geht vielmehr um den Grundsatz und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der einseitigen Vertragsanpassung.
Milliardenklage im Hintergrund
Während dieses Verfahren primär die Unterlassung und die Feststellung der Rechtswidrigkeit zum Ziel hatte, könnten Kunden jedoch an anderer Stelle tatsächlich Geld zurückerhalten. So führt die Verbraucherzentrale Sachsen parallel eine sogenannte Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon, der sich bereits zu Beginn des Jahres über 80.000 Prime-Kunden angeschlossen hatten.Das aktuelle Urteil aus München könnte für diese Sammelklage erheblichen Rückenwind bedeuten, da es die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise richterlich bestätigt. Ziel der Sammelklage ist die Erstattung von unrechtmäßig erzielten Gewinnen durch Werbeeinblendungen und Zusatzgebühren. Die Verbraucherschützer fordern eine Summe von mindestens 1,8 Milliarden Euro zurück.
Das jetzige Urteil ist ein erstes Signal, aber noch fließt kein Geld zurück. Werdet ihr euch der Sammelklage anschließen oder nehmt ihr die Werbung zähneknirschend hin? Wir sind gespannt auf eure Meinung in den Kommentaren!
Zusammenfassung
- Amazon erlitt Niederlage vor dem Landgericht München I wegen Prime Video
- Einführung von Werbung wurde als rechtswidrige Vertragsänderung eingestuft
- Gericht sah Werbefreiheit als wesentlichen Bestandteil des Abonnements
- Amazon argumentierte, Kunden seien transparent informiert worden
- Urteil ist bisher nicht rechtskräftig und Amazon prüft weitere Schritte
- Urteil bleibt für Kunden mit bestehenden Abos ohne konkrete Auswirkungen
- Verbraucherzentrale Sachsen führt parallele Sammelklage
- Rückforderung von 1,8 Milliarden Euro für unrechtmäßig erzielte Gewinne
Siehe auch:
- Amazon-Prime-Werbezwang & Preiserhöhung: Juristischer Druck wächst
- Prime Video: Amazons zweites KI-Feature scheitert ebenfalls krachend
- Nach Desaster-Start: Prime Video entfernt still und leise KI-Synchros
- Amazon Prime Video: Die neuen Filme und Serien im Dezember 2025
- Prime Video: Nutzer hassen Werbung - neue Abozahlen widersprechen
Thema:
Amazons Aktienkurs in Euro
Videos rund um Prime Video
- Vought Rising: Erster Teaser zum The-Boys-Spin-off veröffentlicht
- Spider-Noir: Finaler Trailer vor dem Start der neuen Superhelden-Serie
- Spider-Noir: Neuer Trailer zeigt Nicolas Cage als düsteren Spider-Man
- Tom Clancy's Jack Ryan: Ghost War - Der offizielle Trailer zum Film
- Good Omens: Prime Video zeigt den Trailer zum großen Serienfinale
Beiträge aus dem Forum
Interessante Links
Beliebt im Preisvergleich
- Blu-ray Filme:
Neue Nachrichten
- Nur für 3 Stunden: Riesiger 85" Mini-LED-TV bei Media Markt im Angebot
- Zero Trust: Windows Server startet verschlüsselte Namensauflösung
- Nvidia GPU RTX Pro 6000: Preis steigt um krasse 55 Prozent
- Google Earth: Flugsimulator jetzt kostenlos im Browser nutzbar
- iPhone Fold Ultra im Hands-on-Video: Alle Details im Überblick
- Tesla-Autopilot: Fahrer hebeln Sicherheitssystem mit 8-€-Gadget aus
- Spiele bis zu 95 % schneller laden: Riesiger Boost für AMD-GPUs ist da
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen