Gericht gibt Umwelthilfe recht:
Apple Watch ist nicht CO2-neutral

Apple darf seine aktuellen Smartwatch-Modelle in Deutschland nicht länger als "CO₂-neutral" bewerben. Nach Auffassung der Richter ist die Darstellung des Unternehmens irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
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Kompensation mit Eukalyptusplantagen

Der US-Konzern vermarktet seine Uhren seit rund zwei Jahren mit dem Versprechen, sie seien klimaneutral. Grundlage dieser Behauptung sei laut Apple eine Kombination aus sauberer Energie in der Produktion, dem Einsatz umweltfreundlicherer Materialien sowie klimafreundlicheren Transportwegen. Unvermeidbare Emissionen, etwa bei der Herstellung und der Logistik, würden über den Kauf von CO₂-Zertifikaten kompensiert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte diese Darstellung in Zweifel gezogen und im Mai eine einstweilige Verfügung beantragt. Mit dem jetzt ergangenen Urteil sieht sich die Organisation bestätigt. "Mit unseren Klagen gegen Greenwashing sorgen wir dafür, dass selbst milliardenschwere Konzerne wie Apple Verbraucherinnen und Verbrauchern ehrliche Informationen liefern müssen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.


Im Zentrum der Verhandlung stand ein Aufforstungsprojekt in Paraguay, auf das Apple sich beruft. Dabei handelt es sich allerdings um kommerzielle Eukalyptusplantagen auf gepachtetem Land. Ein Großteil dieser Pachtverträge läuft 2029 aus, ohne Garantie auf Verlängerung. Nach Ansicht des Gerichts führt dies zu erheblicher Unsicherheit über die langfristige Wirksamkeit der Kompensation.

Verbraucher könnten - geprägt durch das Pariser Klimaabkommen von 2015 - annehmen, dass "Klimaneutralität" bis mindestens 2050 gesichert sein müsse, so das Landgericht Frankfurt am Main, an dem die Entscheidung gestern getroffen wurde.

Kein Gütesiegel

Hinzu kommt die Kritik von Umweltverbänden an Monokulturen wie Eukalyptus. Diese Plantagen speichern zwar Kohlenstoff, sind aber anfällig für Brände und benötigen viel Wasser. Im Falle eines Feuers würden die gespeicherten Emissionen sofort wieder freigesetzt. Auch das von Apple genutzte internationale Kompensationssystem mit Sicherheitsreserven konnte das Gericht nicht überzeugen.

Allerdings erhielt Apple in einem Punkt Recht: Die DUH hatte bemängelt, dass das Logo "Carbon neutral" wie ein offizielles Gütesiegel wirken könnte. Dies wies das Gericht zurück, da Verbraucher nach eigener Einschätzung erkennen könnten, dass es sich lediglich um eine Selbstauszeichnung handelt. Apple kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob der Konzern diesen Schritt gehen wird, ließ er bislang offen.

Zusammenfassung
  • Apple darf Smartwatches in Deutschland nicht mehr als CO₂-neutral bewerben
  • Laut Gericht ist die Klimaneutralitätsbehauptung irreführend und rechtswidrig
  • Apple berief sich auf saubere Energie, umweltfreundliche Materialien und Kompensation
  • Eukalyptusplantagen in Paraguay bieten keine langfristige Emissionssicherheit
  • Pachtverträge für Aufforstungsflächen laufen bereits 2029 aus
  • Monokulturen speichern zwar CO₂, sind aber anfällig für Brände und wasserintensiv
  • Das Logo 'Carbon neutral' wurde vom Gericht nicht als irreführend eingestuft

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