USA: Google hat definitiv ein illegales Monopol bei Web-Werbung

Google hat sich laut eines Urteils eines US-Gerichts definitiv ein illegales Monopol in zwei Bereichen des Marktes für Online-Werbung verschafft und dann alles daran gesetzt, diese Position auch zu halten. Dem Konzern und dessen Mutterunternehmen Alphabet droht nun die Zerschlagung der Werbesparten.
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Google hat Monopol auf bestimmte Dienste

Wie Richterin Leonie Brinkema am US District Court im Bundesstaat Virginia entschied, hat Google mit dem "willentlichen Aufbau und Erhalt einer Monopolstellung" im Markt für die von Publishern verwendeten Server zur Ausspielung von Werbung und den sogenannten Ad-Exchanges, die zwischen den Käufern und Verkäufern von Werbeplätzen sitzen, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die sogenannten Publisher-Ad-Server sind Plattformen, mit denen Website-Betreiber ihre verfügbaren Werbeplätze verwalten und die dazugehörigen Daten speichern. Die Wettbewerbsbehörden scheiterten allerdings damit, von dem Gericht auch bestätigen zu lassen, dass Google auch ein Monopol im Bereich der sogenannten Advertiser-Ad-Networks hält. Dabei handelt es sich um die von unabhängigen Websites verwendeten Netzwerke von Servern zur Auslieferung von Werbung.

Bündelung von Ad-Servern und Vermarktungsplattform

Die Richterin hielt es vor allem für problematisch, dass Googles Ad-Exchange, der Teil des sogenannten Google Ad-Managers ist, mit den im Zuge des Kaufs des Werbevermarkters DoubleClick erworbenen Werbeservern bündelt und damit die Verwendung von Konkurrenzprodukten verhindert. Im nächsten Schritt könnte es nun darum gehen, dass Google auf Druck der US-Justiz bestimmte Teile seiner Werbedienste abstoßen muss, um die von dem Gericht festgestellten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu beseitigen.

Alphabet bzw. Google will sich mit der jetzt erfolgten Monopolentscheidung natürlich nicht zufriedengeben. Die für Lobbyarbeit gegenüber Regulierungsbehörden zuständige Managerin Lee-Anne Mulholland ließ verlauten, dass man im Grunde die eine Hälfte des Verfahrens gewonnen habe und Einspruch gegen die andere Hälfte der Vorwürfe einlegen wolle.

Die Anbieter von Werbeplätzen - also die Website-Betreiber - hätten reichlich Auswahl und würden sich für Google entscheiden, weil das Unternehmen einfache, bezahlbare und effektive technische Werkzeuge für die Werbevermarktung anbietet, so Mulholland. Unter anderem argumentierte Google in dem Verfahren, dass die Werbevermarktung mittlerweile immer stärker über große Plattformen oder in Apps erfolgt, während sich das Verfahren noch immer auf die Marktlage in der Vergangenheit konzentrieren soll.

Zusammenfassung
  • US-Gericht: Google hat illegales Monopol bei Online-Werbung aufgebaut
  • Verstoß gegen Wettbewerbsrecht in zwei Bereichen des Werbemarktes
  • Alphabet droht Zerschlagung der Werbesparten durch US-Justiz
  • Problematisch: Bündelung von Ad-Exchange mit erworbenen Werbeservern
  • Google will Einspruch gegen Teile der Vorwürfe einlegen
  • Unternehmen argumentiert mit Wahlfreiheit der Website-Betreiber
  • Verfahren konzentriert sich laut Google auf veraltete Marktlage

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