Klage erfolgreich: Freenet darf Online-Kündigung nicht erschweren
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte gegen Freenet geklagt, nachdem sie eine Vielzahl von Kundenbeschwerden aufgrund Problemen bei der Kündigung erhalten hatte. Es geht dabei um die Umsetzung des Kündigungsbuttons, wie ihn das Gesetz mittlerweile vorsieht.
Ziel der Gesetzgeber war es, dass das Kündigen eines Vertrags so einfach sein muss, wie das Abschließen eines solchen. Gemeint ist damit, dass man mit einem Klick auf die Zustimmung zur Kündigung alles getan haben muss, um eine rechtssichere Kündigung ausgesprochen zu haben.
Laut der Verbraucherzentrale Bayern war das aber lange Zeit für Freenet-Kunden gar nicht so einfach, da das Unternehmen beschlossen hatte, noch einen weiteren Bestätigungsprozess einzuführen.
"Das Unternehmen hatte auf seiner Startseite einen Link zur Vertragskündigung angeboten. Dieser sogenannte Kündigungsbutton führte jedoch nur zu einem Kontaktformular. Hier mussten Verbraucherinnen und Verbraucher erneut auswählen, dass sie kündigen möchten. Erst nach weiteren Zwischenschritten wurden sie letztendlich zu einer Bestätigungsseite geleitet, auf der sie ihre Kündigung abschicken konnten", informierten die Verbraucherschützer.
Außergerichtlich ließ sich Freenet demnach auch nicht dazu bewegen, Änderungen einzuführen. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale wurde der Kündigungsbuttons zwar angepasst, jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben, daher ging man den Weg der Klage.
Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern und entschied, dass die Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. "Mit dem Kündigungsbutton soll es Verbrauchern ermöglicht werden, Verträge so leicht und unkompliziert zu kündigen, wie sie sie schließen können", erklärte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Komplizierte Gestaltungen, mit denen Nutzer von einer Kündigung abgehalten werden sollen, sind deshalb nicht rechtmäßig."
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Freenet muss Online-Kündigung vereinfachen
Zuständig war das Landgericht Hamburg, das nun entschieden hat, dass die Freenet.de GmbH ihren digitalen Kündigungsprozess weiter vereinfachen muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen (Az.: 312 O 148/23). Das Urteil ist rechtskräftig.Ziel der Gesetzgeber war es, dass das Kündigen eines Vertrags so einfach sein muss, wie das Abschließen eines solchen. Gemeint ist damit, dass man mit einem Klick auf die Zustimmung zur Kündigung alles getan haben muss, um eine rechtssichere Kündigung ausgesprochen zu haben.
Laut der Verbraucherzentrale Bayern war das aber lange Zeit für Freenet-Kunden gar nicht so einfach, da das Unternehmen beschlossen hatte, noch einen weiteren Bestätigungsprozess einzuführen.
"Das Unternehmen hatte auf seiner Startseite einen Link zur Vertragskündigung angeboten. Dieser sogenannte Kündigungsbutton führte jedoch nur zu einem Kontaktformular. Hier mussten Verbraucherinnen und Verbraucher erneut auswählen, dass sie kündigen möchten. Erst nach weiteren Zwischenschritten wurden sie letztendlich zu einer Bestätigungsseite geleitet, auf der sie ihre Kündigung abschicken konnten", informierten die Verbraucherschützer.
Außergerichtlich ließ sich Freenet demnach auch nicht dazu bewegen, Änderungen einzuführen. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale wurde der Kündigungsbuttons zwar angepasst, jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben, daher ging man den Weg der Klage.
Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern und entschied, dass die Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. "Mit dem Kündigungsbutton soll es Verbrauchern ermöglicht werden, Verträge so leicht und unkompliziert zu kündigen, wie sie sie schließen können", erklärte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Komplizierte Gestaltungen, mit denen Nutzer von einer Kündigung abgehalten werden sollen, sind deshalb nicht rechtmäßig."
Zusammenfassung
- Verbraucherzentrale Bayern klagte gegen Freenet wegen Kündigungsproblemen
- Landgericht Hamburg entschied, dass Freenet den Kündigungsprozess vereinfachen muss
- Urteil betrifft die Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons
- Ziel des Gesetzes: Kündigungen so einfach wie Vertragsabschlüsse
- Freenet führte zusätzliche Bestätigungsprozesse ein, die Kündigung erschwerten
- Kündigungsbutton auf Freenets Startseite führte nur zu einem Kontaktformular
- Freenet änderte Prozess nach Abmahnung, gab aber keine Unterlassungserklärung ab
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