Bundesnetzagentur: Dieses Tool prüft Internet-Mindestgeschwindigkeit

Zehn Pflichtmessungen, zehn Stunden Zwangspause und niedrige Grenzwerte: Das neue Verfahren zur Prüfung der Internet-Grundversorgung verlangt Nutzern viel ab, klärt aber, ob ein Anspruch auf behördliches Einschreiten besteht.
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Desktop-App misst Internet-Grundversorgung

Ab sofort gibt es eine neue Software, um die Leistung des eigenen Festnetzanschlusses rechtssicher zu überprüfen. Die Bundesnetzagentur stellt damit das Messverfahren RaVT zur Verfügung. Hintergrund ist das im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.

Dieses soll sicherstellen, dass jeder Haushalt Zugang zu einer funktionalen Internetverbindung hat, die eine grundlegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Beweislast für eine faktische Unterversorgung liegt jedoch beim Endkunden, was präzise Messdaten erfordert.


Hohe Hürden beim Messverfahren

Die definierten Schwellenwerte für diese Grundversorgung sind gesetzlich verankert: Ein Anschluss gilt potenziell als unterversorgt, wenn die Download-Rate dauerhaft unter 15 Megabit pro Sekunde fällt oder die Upload-Rate fünf Megabit pro Sekunde nicht erreicht. Auch die Latenzzeit ist strikt reglementiert: Sie darf den Wert von 150 Millisekunden nicht überschreiten. Werden diese Parameter dauerhaft verfehlt, besteht offizieller "Handlungsbedarf".

Wie die Bundesnetzagentur in ihrer Dokumentation darlegt, reicht ein simpler Speedtest im Browser für den formalen Nachweis aber keinesfalls aus. Das offizielle "Messverfahren RaVT" verlangt mehr. Nutzer müssen insgesamt zehn Einzelmessungen durchführen, diese sind in zwei Blöcke zu je fünf Durchläufen unterteilt.

Zwischen den beiden Messblöcken müssen zwingend mindestens zehn Stunden liegen, um kurzzeitige Netzschwankungen als Ursache einer Unterversorgung ausschließen zu können. Infografik: Welche Breitband-Provider in Deutschland beliebt sindWelche Breitband-Provider in Deutschland beliebt sind Für die technische Durchführung des RaVT-Messverfahrens zeichnet die zafaco GmbH verantwortlich, die das Tool im Auftrag der Regulierungsbehörde entwickelte. Die Software steht als installierbare Desktop-Anwendung für Windows, macOS und Linux bereit. Browser-basierte Tests werden für dieses Verfahren abgelehnt, da Erweiterungen, Energiesparmodi des Browsers oder andere Tabs die Ergebnisse signifikant verfälschen könnten. Messungen sollten idealerweise über eine kabelgebundene LAN-Verbindung erfolgen, da WLAN störanfällig ist.

Folgende Grenzwerte sind für den Nachweis relevant:

  • Download: min. 15 Mbit/s
  • Upload: min. 5 Mbit/s
  • Latenz: max. 150 ms

Was folgt? Kein direkter Anspruch auf Ausbau

Es gilt hierbei zu unterscheiden: Während bisherige Messkampagnen oft darauf abzielten, eine Minderung des monatlichen Entgelts bei schlechter Leistung zu erwirken, fokussiert sich das neue Verfahren RaVT rein auf die Existenz einer absoluten Untergrenze. Sollte das Messprotokoll am Ende eine Unterversorgung attestieren, ist dies der Startschuss für einen Verwaltungsprozess. Das generierte PDF-Dokument dient als Indiz, das über ein Kontaktformular an die Behörde übermittelt wird.

Ein direkter Anspruch auf sofortigen Glasfaserausbau leitet sich daraus nicht unmittelbar ab. Vielmehr prüft die Behörde auf Basis dieser Meldung im Rahmen einer Amtsermittlung, ob eine Unterversorgung vorliegt und ob diese wirtschaftlich zumutbar durch die Telekommunikationsunternehmen behoben werden kann.

Seht ihr in dem aufwendigen Verfahren eine realistische Chance auf Besserung oder ist der Prozess zu bürokratisch? Schreibt uns eure Erfahrungen mit der Netzabdeckung und eure Meinung zur neuen Desktop-App gerne in die Kommentare.

Wofür dient das neue RaVT-Tool?
Das "Messverfahren RaVT" dient der Durchsetzung des gesetzlichen Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Es prüft objektiv, ob ein Internetanschluss die technischen Mindestanforderungen für eine soziale und wirtschaftliche Teilhabe erfüllt.

Die von der zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelte Software erstellt ein detailliertes Messprotokoll. Ein Unterschreiten der Werte dient der Behörde als Indiz, um eine formelle Unterversorgung festzustellen und Amtsermittlungen einzuleiten.
Welche Mindestwerte gelten aktuell?
Der Gesetzgeber definiert derzeit eine Download-Rate von mindestens 15 Mbit/s und eine Upload-Rate von 5 Mbit/s als Untergrenze. Zudem darf die Latenz (Verzögerungszeit) nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Diese Parameter sind jedoch nicht statisch. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Werte regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen an eine digitale Teilhabe genügen.
Wie läuft die offizielle Messung ab?
Um ein valides Ergebnis zu erhalten, ist eine Messkampagne mit insgesamt zehn Messungen notwendig. Diese werden in zwei Blöcken zu je fünf Durchgängen durchgeführt.

Zwischen diesen beiden Blöcken ist zwingend eine Pause von mindestens zehn Stunden einzuhalten. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass kurzzeitige Netzschwankungen ausgeschlossen werden und das Ergebnis die tatsächliche Versorgungslage widerspiegelt.
Was tun bei unterschrittenen Werten?
Zeigt das abschließende Messprotokoll, dass die Mindestvorgaben nicht erfüllt sind, sollten Betroffene dies der Bundesnetzagentur melden. Hierfür steht ein spezielles Kontaktformular bereit.

Im Formular werden notwendige Informationen abgefragt und das Messprotokoll kann direkt hochgeladen werden. Die Behörde nutzt diese Daten, um im Rahmen weiterer Ermittlungen die Voraussetzungen für eine Unterversorgung im Einzelfall zu prüfen.
Wo ist die Software erhältlich?
Die Desktop-Anwendung steht auf der offiziellen Webseite der Breitbandmessung zum kostenlosen Download bereit. Sie finden das Tool unter breitbandmessung.de/messverfahren-ravt.

Es handelt sich um eine lokal zu installierende Software. Dies ist notwendig, um direkten Zugriff auf die Netzwerkkarte zu erhalten und präzisere Ergebnisse als bei reinen Browser-Tests zu gewährleisten.
Welche Betriebssysteme werden unterstützt?
Das Tool ist plattformübergreifend verfügbar, um eine breite Nutzbarkeit sicherzustellen. Laut den vorliegenden Informationen werden die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux unterstützt.

Damit können IT-Verantwortliche und Endanwender die Überprüfung der Mindestversorgung unabhängig von ihrer bevorzugten Systemumgebung durchführen.
Unterschied zum normalen Speedtest?
Während herkömmliche Speedtests oft nur eine Momentaufnahme der Geschwindigkeit bieten, ist RaVT ein formalisiertes Verfahren zur rechtlichen Beweissicherung der *Grundversorgung* (Universaldienst).

Es unterscheidet sich auch von der Breitbandmessung zur Minderung bei Vertragsabweichungen. RaVT prüft spezifisch, ob das gesetzliche Existenzminimum an Internetzugang überhaupt vorhanden ist, unabhängig vom gebuchten Tarif.
Zusammenfassung
  • Bundesnetzagentur führt rechtssicheres Messverfahren RaVT ein
  • Gesetzliche Mindestanforderungen: 15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload
  • Messung erfordert zehn Einzeltests mit mindestens zehn Stunden Pause
  • Desktop-Anwendung für Windows, macOS und Linux von zafaco GmbH entwickelt
  • Kabelgebundene LAN-Verbindung für zuverlässige Messergebnisse empfohlen
  • Verfahren prüft grundlegende Versorgung, nicht versprochene Anbieterleistung
  • Bei nachgewiesener Unterversorgung kann behördliches Einschreiten beantragt werden

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