Netzagentur zwingt erstmals Provider zum Anschluss eines Haushaltes

Bisher stand es nur auf dem Papier, dass im Grunde jeder Bundesbürger das Recht auf eine Internetanbindung zu bestimmten Mindest­band­brei­ten hat. Jetzt hat die Bundesnetzagentur erstmals auch einen Netz­be­trei­ber verpflichtet, einen Haushalt entsprechend zu versorgen.
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Recht auf Daten

"Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essenziell. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung. Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Behörde wurde in der Sache aktiv, nachdem der betroffene Verbraucher sich beschwert hatte. Dessen Haushalt konnte bisher vom Netzbetreiber nur mit einer unzureichenden Verbindung zu einem relativ hohen Preis versorgt werden. Die Bundesnetzagentur stellte auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Unterversorgung fest. Denn dem Gesetz ist nicht Genüge getan, wenn überhaupt eine Verbindung möglich ist - die Telekommunikationsdienste müssen auch zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden.


Das bedeutet beispielsweise, dass auch ein etwas entlegen stehendes Haus beispielsweise mit einem DSL- oder Glasfaser-Anschluss versorgt werden muss. Dem Bewohner kann also nicht ein wesentlich teureres Richtfunk-Angebot offeriert werden.

Rund 30 Euro

Nach der offiziellen Feststellung des Problems durch die Behörde hatten alle am Markt tätigen Telekommunikationsanbieter einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen zu einer freiwilligen Nachbesserung bereiterklärte, wurden mehrere Anbieter angehört, die mit ihrer Infrastruktur - per Leitung, Mobilfunk oder Satellit - in der Lage sind, eine Verbindung herzustellen.

Unter diesen wählte die Bundesnetzagentur dann einen Provider aus, den sie verpflichtete, die Versorgung umzusetzen. Diese umfasst einen Downstream von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und einen Upstream von mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde. Die Latenz für die einfache Signalstrecke darf dabei 150 Millisekunden nicht überschreiten. All dies muss außerdem zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden - die Behörde setzte diesen auf rund 30 Euro pro Monat fest.

Diesem Beispiel dürften zeitnah noch weitere Fälle folgen. Denn nach Angaben der Bundesnetzagentur befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung.

Zusammenfassung
  • Bundesbürger haben Anspruch auf Mindest-Bandbreiten
  • Bundesnetzagentur verpflichtet Netzbetreiber zur Versorgung
  • Beschwerde führte zu Aktivwerden der Behörde
  • Gesetz fordert erschwingliche Telekommunikationspreise
  • Keine überteuerten Angebote wie Richtfunk zulässig
  • Provider müssen Mindestversorgung gewährleisten
  • Festgelegter Preis für Internetzugang bei 30 Euro/Monat
  • Weitere Beschwerdeverfahren bei Bundesnetzagentur anhängig

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