Bundesregierung wegen Untätigkeit des Verkehrsministers verurteilt
Viele Experten haben Ideen, wie sich über Elektrifizierung und Digitalisierung die Klimafolgen der Mobilität einhegen lassen - der Verkehrsminister verweigert aber schlicht die Arbeit. Dagegen geht das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt vor.
Grundlage des Verfahrens war die Tatsache, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt hat, wobei der Verkehrsbereich das mit Abstand schlechteste Ergebnis vorlegte. Hier kam hinzu, dass sich der zuständige Minister auch weigerte, das für solche Fälle laut Klimaschutzgesetz zu erarbeitende Sofortprogramm zu erarbeiten. Klimawandel: Deutschland muss Emissionen schneller reduzieren
Die Bundesregierung versuchte hier noch zu retten, was zu retten ist, indem man sich daran machte, die Sektorenziele aufzuweichen. Dies würde bedeuten, dass größere Fortschritte in einem Bereich es erlauben würden, dass ein anderer Sektor weniger gute Fortschritte vorweisen muss. Dies hat für die fraglichen Zeiträume aber nicht das Potenzial, die entstandenen Rechtsverletzungen zu beseitigen.
Das Problem besteht darin, dass die neuen Planungen der Bundesregierung lediglich mit einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung überprüfen, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Solch ein vages Konzept reicht aber nicht aus. "Ein Sofortprogramm muss demgegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen", hieß es.
Gegen das Urteil kann die Bundesregierung noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Allerdings ist unklar, was genau passiert, wenn die Entscheidung Rechtskraft erlangt. Denn persönlich haftbar dürfte der Minister nicht sein.
Siehe auch:
Minister ignoriert Gesetz
Volker Wissing (FDP) steht schon länger in der Kritik, weil er die Vorgaben für den Klimaschutz in seinem Arbeitsbereich schlicht ignoriert. Dabei sind diese sowohl vom Gesetz als auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe und die Umweltorganisation BUND haben deshalb Klage eingereicht.Grundlage des Verfahrens war die Tatsache, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt hat, wobei der Verkehrsbereich das mit Abstand schlechteste Ergebnis vorlegte. Hier kam hinzu, dass sich der zuständige Minister auch weigerte, das für solche Fälle laut Klimaschutzgesetz zu erarbeitende Sofortprogramm zu erarbeiten. Klimawandel: Deutschland muss Emissionen schneller reduzieren
Die Bundesregierung versuchte hier noch zu retten, was zu retten ist, indem man sich daran machte, die Sektorenziele aufzuweichen. Dies würde bedeuten, dass größere Fortschritte in einem Bereich es erlauben würden, dass ein anderer Sektor weniger gute Fortschritte vorweisen muss. Dies hat für die fraglichen Zeiträume aber nicht das Potenzial, die entstandenen Rechtsverletzungen zu beseitigen.
"Lösungen" reichen nicht
"Der 11. Senat hat festgestellt, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz verpflichtet ist. Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm", teilte das Gericht mit.Das Problem besteht darin, dass die neuen Planungen der Bundesregierung lediglich mit einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung überprüfen, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Solch ein vages Konzept reicht aber nicht aus. "Ein Sofortprogramm muss demgegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen", hieß es.
Gegen das Urteil kann die Bundesregierung noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Allerdings ist unklar, was genau passiert, wenn die Entscheidung Rechtskraft erlangt. Denn persönlich haftbar dürfte der Minister nicht sein.
Zusammenfassung
- Experten für Klimaschutz in Mobilität, Minister untätig
- OVG Berlin-Brandenburg geht gegen Verkehrsminister vor
- Verkehrsminister Wissing ignoriert Klimaschutzvorgaben
- Umweltbundesamt: Verkehrssektor überschreitet Emissionsgrenzen
- Regierung will Sektorenziele aufweichen, keine Sofortlösung
- Gericht: Regierung muss Sofortprogramm erarbeiten
- Neue Regierungspläne unzureichend, Sofortmaßnahmen gefordert
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