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Kritik an kostenpflichtigen Streaming-Angeboten von ARD und ZDF
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten betreiben inzwischen auch kostenpflichtige Streaming-Angebote. Diese stehen jetzt in der Kritik. Der Medienminister des Landes Nordrhein-Westfalen will das Thema beim nächsten Treffen der Rundfunkkommission auf die Agenda setzen.
Allerdings bedingt sich die Gründung dieser Angebote daraus, dass die privaten Sender dafür gesorgt haben, dass öffentlich-rechtliche Produktionen für die Bürger Deutschlands nicht mehr uneingeschränkt nutzbar sind. Ob nun Dokumentationen, Serien oder der sonntägliche Tatort - die Inhalte müssen jeweils nach einem gewissen Zeitrahmen aus den frei zugänglichen Mediatheken entfernt werden.
Mit ARD Plus haben Nutzer nun die Möglichkeit, auch die älteren Inhalte weiterhin abzurufen. Dafür wurde ein kostenpflichtiger Zugang geschaffen, durch den die privaten Sender nicht mehr den Vorwurf erheben können, sie würden wettbewerbsrechtlich benachteiligt.
Die Abschaffung der Streaming-Angebote würde allerdings bedeuten, dass eine ganze Reihe von Inhalten gar nicht mehr angeschaut werden könne. Insbesondere Tatort-Produktionen werden beispielsweise auf ARD Plus häufig abgerufen. Ob Liminski einen Vorschlag zur Lösung dieses Problems hat, ist unklar.
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Kostenpflichtiges Streaming soll weg
Die Sender sollten kostenpflichtige Angebote wie ARD Plus und ZDF Select noch einmal kritisch überdenken, forderte Nathanael Liminski (CDU) laut eines Berichtes der Nachrichtenagentur DPA. Immerhin dürfte es vielen Bürgern nur schwer vermittelbar sein, wenn die mit Rundfunkbeiträgen finanzierten Sender nebenbei noch Plattformen betreiben, für die Nutzer zusätzlich zahlen müssen.Allerdings bedingt sich die Gründung dieser Angebote daraus, dass die privaten Sender dafür gesorgt haben, dass öffentlich-rechtliche Produktionen für die Bürger Deutschlands nicht mehr uneingeschränkt nutzbar sind. Ob nun Dokumentationen, Serien oder der sonntägliche Tatort - die Inhalte müssen jeweils nach einem gewissen Zeitrahmen aus den frei zugänglichen Mediatheken entfernt werden.
Mit ARD Plus haben Nutzer nun die Möglichkeit, auch die älteren Inhalte weiterhin abzurufen. Dafür wurde ein kostenpflichtiger Zugang geschaffen, durch den die privaten Sender nicht mehr den Vorwurf erheben können, sie würden wettbewerbsrechtlich benachteiligt.
Keine Alternative
Liminski verwies trotzdem darauf, dass es einerseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebe, und auf der anderen Seite die privaten Medienunternehmen, die vom Verkauf ihrer Inhalte am Markt leben. "Mit ARD Plus verschwimmt diese Grenze", sagte er.Die Abschaffung der Streaming-Angebote würde allerdings bedeuten, dass eine ganze Reihe von Inhalten gar nicht mehr angeschaut werden könne. Insbesondere Tatort-Produktionen werden beispielsweise auf ARD Plus häufig abgerufen. Ob Liminski einen Vorschlag zur Lösung dieses Problems hat, ist unklar.
Zusammenfassung
- Öffentlich-rechtliche Sender betreiben kostenpflichtige Streaming-Angebote
- Medienminister NRW, Nathanael Liminski, kritisiert diese Praxis
- Bürger zahlen doppelt: Rundfunkbeitrag und Streaming-Gebühren
- Private Sender verhindern uneingeschränkte Nutzung öffentlich-rechtlicher Produktionen
- ARD Plus ermöglicht Abruf älterer Inhalte gegen Gebühr
- Liminski: Grenze zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk verschwimmt
- Abschaffung der Streaming-Angebote würde Zugang zu Inhalten einschränken
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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