Streit um Facebook-Seite der Bundesregierung geht vor Gericht
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber hatte bereits 2021 der Bundesregierung den Betrieb von Facebook-Seiten untersagt. Nun läuft eine Frist ab, die Kelber gestellt hatte, um die Facebook-Angebote zu schließen. Die Regierung reagiert darauf jetzt mit einer Klage.
Das meldet der Spiegel. Es geht dabei um einen schon länger andauernden Streit zwischen der Bundesregierung, dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Betrieb von Facebook-Seiten.
Der oberste Datenschützer hatte erstmals im Jahr 2019 klargestellt, dass der Betrieb einer "Facebook-Seite für eine Behörde wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten nicht datenschutzkonform möglich sei". Zu diesem Ergebnis ist die Bundesbehörde für den Datenschutz und auch die Datenschutzkonferenz gekommen. Infografik Facebook, TikTok und Co.: Bye bye, Social Media
Daher gab es zunächst nur die Empfehlung, die Facebook-Seiten der Regierung einzustellen. Später verschärfte sich der Ton dann aber. So hatte Kelber im Februar schließlich eine Frist für die Bundesregierung gesetzt, zu der die Facebook-Seiten abgestellt werden sollen.
"Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", unterstrich Kelber. Er drohte der Bundesregierung daher mit Zwangsmaßnahmen.
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Der oberste Datenschützer hatte erstmals im Jahr 2019 klargestellt, dass der Betrieb einer "Facebook-Seite für eine Behörde wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten nicht datenschutzkonform möglich sei". Zu diesem Ergebnis ist die Bundesbehörde für den Datenschutz und auch die Datenschutzkonferenz gekommen. Infografik Facebook, TikTok und Co.: Bye bye, Social Media
Daher gab es zunächst nur die Empfehlung, die Facebook-Seiten der Regierung einzustellen. Später verschärfte sich der Ton dann aber. So hatte Kelber im Februar schließlich eine Frist für die Bundesregierung gesetzt, zu der die Facebook-Seiten abgestellt werden sollen.
"Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten", unterstrich Kelber. Er drohte der Bundesregierung daher mit Zwangsmaßnahmen.
Es soll Rechtsklarheit kommen
Nun ist das Verwaltungsgericht Köln gefragt. Dort hat das Bundespresseamt eine Klage eingereicht. Das Bundespresseamt erklärte, dass man mit der Klage nun in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten bekommen will. Bis das Gericht entschieden hat, wird man aber nichts an dem Betrieb der Facebook-Seiten ändern.
Zusammenfassung
- Bundesdatenschutzbeauftragter verbietet Facebook-Seiten der Bundesregierung
- Bundesregierung reagiert mit Klage vor Gericht
- Frist zur Abstellung der Facebook-Seiten wird nicht eingehalten
- Datenschutzkonferenz und Bundesbehörde für Datenschutz bestätigen Verbot
- Bundespresseamt will Rechtsklarheit durch Klage erhalten
- Gericht entscheidet über Betrieb der Facebook-Seiten
- Bis dahin wird am Betrieb nichts geändert
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