Unerlaubte Datenweitergabe:
Telefonica, Telekom, Vodafone verklagt
Die Verbraucherzentrale NRW hat aufgedeckt, dass die drei Unternehmen Telefonica, Telekom und Vodafone verschiedene Daten ihrer Kunden ohne deren Einwilligung weitergegeben haben. Nun wurde Klage eingereicht, um das zu stoppen.
Es geht dabei um sogenannte "Positivdaten" von Kunden der drei Unternehmen. Unter diesen Begriff fallen zum Beispiel Informationen darüber, wann ein Kunde einen Vertrag bei dem Unternehmen geschlossen hat oder auch wie viele Verträge mit dem Unternehmen bestehen.
Diese Daten werden laut der Verbraucherzentrale NRW von den Konzernen regelmäßig an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Allerdings geschieht das im Grunde ohne das Einverständnis der Kunden oder auch das Wissen über den Vorgang. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Infografik Digitale Lebensqualität: Diese Länder schneiden am besten ab
Siehe auch:
Diese Daten werden laut der Verbraucherzentrale NRW von den Konzernen regelmäßig an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Allerdings geschieht das im Grunde ohne das Einverständnis der Kunden oder auch das Wissen über den Vorgang. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Infografik Digitale Lebensqualität: Diese Länder schneiden am besten ab
Abmahnung fruchtlos
Daher versuchten die Verbraucherschützer, die Unternehmen zunächst außergerichtlich dazu zu bringen, diese Übertragung zu stoppen. Weder Telefonica noch Telekom oder Vodafone haben auf eine entsprechende Abmahnung reagiert. Somit wurde jetzt von der Verbraucherzentrale Klage eingereicht. Ziel ist es, den Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung gerichtlich feststellen zu lassen und dann ein Verbot der Weitergabe durchzusetzen.Positiv- und Negativdaten
In der Erklärung zur Klageerhebung heißt es: "Eine Übermittlung solcher Daten ohne Einwilligung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht zulässig. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können - wie z. B. unbezahlte Rechnungen - haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbraucher:innen getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen - und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen."Siehe auch:
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