Vodafone verurteilt: Wucher beim Schadensersatz für Miet-Router
Wer nach Vertragsende gemietete Router oder Modems nicht an Vodafone zurückschickt, musste sich bisher auf eine saftige Rechnung in Höhe des Neupreises einstellen. Aufgrund zu hoher Schadensersatzforderungen urteilten bereits zwei Gerichte gegen den Netzbetreiber.
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erneut mitteilt, konnten zwei Gerichte die Vertragsklauseln von Vodafone und der Tochter Kabel Deutschland kippen. In diesen verankerte das Unternehmen einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 250 Euro, sollten gemietete Router nach Vertragsende von Kunden nicht fristgerecht zurückgegeben werden. Sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht München I urteilten, dass die von Vodafone angesetzte Pauschale zu hoch sei. Nach den ersten Entscheidungen im April 2021 ist ein Urteil mittlerweile rechtskräftig.
Ehemalige Vodafone-Kunden, die sich mit dem Netzbetreiber aus diesem Grund bereits streiten, können laut der Verbraucherzentrale auf die beiden gerichtlichen Entscheidungen hinweisen. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil aus München hat die Vodafone Kabel Deutschland Rechtsmittel eingelegt. Sollte das Unternehmen dennoch auf eine Neupreis-Zahlung abzielen, können betroffene Kunden anbieten, "die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen". Zudem bietet die Verbraucherzentrale NRW dahingehend Unterstützung an.
Siehe auch:
Tipp: Alternativ können viele Router am Ende der Vertragslaufzeit für eine vergleichsweise geringe Gebühr von Vodafone übernommen werden. Das Unternehmen schreibt unter anderem für eine FritzBox 7530 (AX) 35 Euro und für eine FritzBox 7590 (AX) 60 Euro als Ausgleichzahlung für Mietgeräte nach Ende der DSL-Vertragslaufzeit aus.
Der Preis eines Gebrauchtgeräts soll als Richtwert dienen
"Die Urteile bestätigen die Auffassung, dass Vodafone zu hohe Geldbeträge von ehemaligen Kund:innen verlangt hat. Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts maßgeblich, befanden die Gerichte", so die Verbraucherzentrale NRW. Auf Grundlage der gerichtlichen Erfolge sind Kunden somit nicht mehr zur Schadensersatzzahlung des Neupreises verpflichtet.Ehemalige Vodafone-Kunden, die sich mit dem Netzbetreiber aus diesem Grund bereits streiten, können laut der Verbraucherzentrale auf die beiden gerichtlichen Entscheidungen hinweisen. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil aus München hat die Vodafone Kabel Deutschland Rechtsmittel eingelegt. Sollte das Unternehmen dennoch auf eine Neupreis-Zahlung abzielen, können betroffene Kunden anbieten, "die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen". Zudem bietet die Verbraucherzentrale NRW dahingehend Unterstützung an.
Siehe auch:
Thema:
Videos rund um Vodafone
Vodafone Aktienkurs
Beiträge aus dem Forum
Beliebt im Preisvergleich
- WLAN-Router mit Modem:
Weiterführende Links
Neue Nachrichten
- Xbox Game Pass: Microsoft führt strenge Cloud-Gaming-Limits ein
- Samsung-Kopfhörer mit 20-GB-Telekom-Flat zum Schleuderpreis
- GTA 6: Sony kündigt limitierte PS5-Controller zum Release an
- Fritz-Labor-Updates: Smarthome-Erweiterung & Einfacher Modus starten
- ChatGPT fällt aus - OpenAI bestätigt Störung vor "Astra"-Start
- Lego PlayStation: Release und Preis der Kult-Konsole stehen fest
- Smartglasses im Visier: Erstes Land will "Perversen-Brillen" verbieten
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Ausblick auf die Blenderkonferenz :: 23 bis 25. September 2026
d-hubs - vor 8 Minuten -
Audacity :: seit 25 Jahren in Entwicklung
d-hubs - Heute 15:28 Uhr -
Arch Linux - die Distri mit dem Kultstatus
d-hubs - Gestern 18:32 Uhr -
Arch Linux - die Distri mit dem Kultstatus
d-hubs - Gestern 18:22 Uhr -
vor wenigen Stunden wurde sie freigegeben . die Version GParted Live 1
d-hubs - Vorgestern 23:35 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen