Vodafone und Deutsche Glasfaser werden für Zwangsmodem abgemahnt
An sich gilt in Deutschland seit 2016 die so genannte Routerfreiheit. Das bedeutet, dass Kunden das Gerät ihrer Wahl nutzen dürfen und nicht zum Provider-Modem gezwungen werden können. Doch das ist bis heute vielfach nur Theorie und bringt u. a. Vodafone eine Abmahnung ein.
Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten alias "TK-Endgerätegesetz" war seinerzeit eine Reaktion auf eine EU-Richtlinie bzw. eine Entscheidung der Bundesnetzagentur. Seither können Kunden als Modem bzw. Router ein Gerät ihrer Wahl verwenden, ein Provider kann sie nicht mehr dazu zwingen, ein von ihm bereitgestelltes Modell einsetzen zu müssen.
Doch in der Praxis ist der Routerzwang mancherorts nach wie vor Realität und das ist auch der Grund, warum die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die beiden ISPs Vodafone und Deutsche Glasfaser abgemahnt hat (via Heise). Grund, so die Verbraucherschützer, ist der Umstand, dass sich die beiden Unternehmen "bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten" gehalten hätten.
"Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert", erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Allerdings machen es Anbieter Verbraucher*innen oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen."
Laut den Verbraucherschützern habe man mit den Providern zunächst das Gespräch gesucht, aber erfolglos: "Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kund*innen schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können. Der Vorteil von Kombigeräten: Es ist nur ein Gerät notwendig und sie verbrauchen weniger Energie." Die Folge ist nun eine gegen Deutsche Glasfaser und Vodafone ausgesprochene Abmahnung.
Siehe auch:
Doch in der Praxis ist der Routerzwang mancherorts nach wie vor Realität und das ist auch der Grund, warum die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die beiden ISPs Vodafone und Deutsche Glasfaser abgemahnt hat (via Heise). Grund, so die Verbraucherschützer, ist der Umstand, dass sich die beiden Unternehmen "bei Glasfaseranschlüssen nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Wahlfreiheit von Endgeräten" gehalten hätten.
Glasfaseranschlüsse im Fokus
Die Verbraucherzentrale erklärt, dass laut Gesetz die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten "passiven Netzabschlusspunkt" endet. Das ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (kurz: ONT)."Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert", erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Allerdings machen es Anbieter Verbraucher*innen oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen."
Laut den Verbraucherschützern habe man mit den Providern zunächst das Gespräch gesucht, aber erfolglos: "Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Kund*innen schon beim Vertragsabschluss darüber aufgeklärt werden, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können. Der Vorteil von Kombigeräten: Es ist nur ein Gerät notwendig und sie verbrauchen weniger Energie." Die Folge ist nun eine gegen Deutsche Glasfaser und Vodafone ausgesprochene Abmahnung.
Siehe auch:
- Für Glasfaser mit bis zu 10 GBit/s: AVM FritzBox 5590 Fiber startet
- Telekom gibt Startschuss für 650.000 neue Glasfaser-Anschlüsse
- Neues Glasfaser-Flaggschiff: AVM stellt die FritzBox 5590 Fiber vor
- Deutsche Telekom lässt ihre Glasfaser-Leitung von 1&1 mit vermarkten
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