Mobilcom-Debitels unrechte Gebühren:
Geld geht an den Staat
Es gibt etwas Neues in dem jahrelangen Streit um unrechtmäßig erhobene überhöhte Rücklastschriftpauschalen bei Mobilcom-Debitel. Anfang des Monats hat das Unternehmen einen Vergleich geschlossen - und wird 12,25 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zahlen.
Das meldet das Online-Magazin Teltarif. Über den Ärger, den viele Kunden mit Mobilcom-Debitel in den letzten Jahren immer einmal wieder aufgrund hoher Gebühren und Pauschalen hatten, haben wir immer wieder berichtet. Die Gerichte - unter anderem das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht Schleswig - hatten dem Mobilfunkanbieter die Praxis untersagt, für Rücklastschriften bis zu 21 Euro in Rechnung zu stellen. Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. hatte das seit 2011 erstritten. Mobilcom-Debitel musste danach zunächst zu Unrecht erlangte Gewinne an den Staat abführen und Kunden die Möglichkeit bieten, die zu viel gezahlten Gebühren zurückzufordern.
Dieses Gewinnabschöpfungsverfahren wurde Anfang Mai mit einem Vergleich beendet: Mobilcom wird 12,25 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zahlen. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Verbraucherschutzverein schreibt sazu:
Siehe auch:
Rückforderungsansprüche verjährt
Dieses ganze Prozedere erwies sich allerdings für die geschädigten Verbraucher als zu kompliziert, zudem dürften nur wenige Kunden überhaupt durch die Medien erfahren haben, dass sie Geld zurückfordern können. Inzwischen sind die Rückforderungsansprüche der geschädigten Verbraucher verjährt.Unternehmen schließt einen Vergleich
Daher gingen die Verbraucherschützer wieder vor Gericht. Sie forderten vor dem Landgericht Kiel die Abschöpfung des mit den überhöhten Rücklastschriftpauschalen erzielten Gewinns an den Bundeshaushalt.Dieses Gewinnabschöpfungsverfahren wurde Anfang Mai mit einem Vergleich beendet: Mobilcom wird 12,25 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zahlen. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Verbraucherschutzverein schreibt sazu:
Nach diesem Vergleich hat Mobilcom 12,25 Millionen Euro an den Bundeshaushalt zu zahlen. Zwar hat Mobilcom mit den streitgegenständlichen überhöhten Rücklastschriftpauschalen erheblich höhere Unrechtsgewinne erwirtschaftet. Die Zahlung in ganz erheblicher Höhe erfüllt aus Sicht des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. jedoch einerseits bereits den Sanktionszweck des Abschöpfungsverfahrens, da das Unternehmen immerhin einen erheblichen Teil seines Unrechtsgewinns wieder herausgeben muss. Andererseits konnte der Verein mit dem Vergleich eine unter Umständen noch weitere Jahre andauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit einem hohen Prozesskostenrisiko und ungewissem Ausgang vermeiden.
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