Europäische Rechtshilfe: BGH entscheidet im Streit um EncroChat-Daten

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die 2020 aufgedeckten EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten in Deutschland verwertbar sind. Ein Drogenhändler hatte sich gewehrt, dass von ihm erhaltene und versendete Nachrichten gegen ihn verwendet wurden.
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Der Fall rund um EncroChat hatte vor zwei Jahren für viel Aufmerksamkeit gesorgt: Europol hätte in Zusammenarbeit mit französischen und niederländischen Strafverfolgungs- und Justiz­be­hörden ein vorrangig von Kriminellen genutztes Chat-Netzwerk lahmgelegt. Zuvor hatten die Behörden fleißig Daten gesichert und begannen dann die Auswertung. Der gesamte Verlauf der Nachrichten bestand fast ausschließlich aus strafrechtlich relevanten Inhalten. Mitte vergangenen Jahres hatte das Bundeskriminalamt dann mitgeteilt, dass aufgrund der Daten mehr als 2250 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Mehr als 750 Haftbefehle wurden bis Ende Juli 2021 vollstreckt, die ersten Gerichtsverhandlungen sind angelaufen.

Streit um übermittelte Daten

Einer der Angeklagten hat bereits Revision eingelegt. Mit einem der Punkte hat sich der Bundesgerichtshof jetzt beschäftigt: Es geht um die Frage, ob die von französischen Behörden erlangten und der deutschen Justiz übermittelten Daten als Beweismittel hätten verwertet werden dürfen oder nicht.

In dem Urteil des BGH heißt es nun: Die EncroChat-Daten sind zur Aufklärung schwerer Straftaten in Deutschland verwertbar. In der Begründung wurde angeführt, dass es in der Strafprozessordnung keine Regelung gibt, dass Beweise, die über dem Wege der Rechtshilfe erlangt werden, nur eingeschränkt verwertet werden dürfen.

Erklärung zur Verwertbarkeit

"Da eine Verwertung von wie hier erlangten Daten einen Eingriff in das von Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis enthalten kann, muss von Verfassungs wegen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders beachtet werden. In Anlehnung an Verwendungsbeschränkungen wie § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO dürfen derart erlangte Daten zur Überführung solcher besonders schwerer Straftaten verwendet werden, für deren Aufklärung die eingriffsintensiven Ermittlungsmaßnahmen des deutschen Strafverfahrensrechts - namentlich eine Online-Durchsuchung oder eine akustische Wohnraumüberwachung - angeordnet werden dürften. Hierzu gehören regelmäßig die in Rede stehenden Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz."

Der BGH hat damit die Frage für die anderen anhängigen Verfahren gleich geklärt, denn ein Großteil der Anklagen betreffen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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