Unerlaubte Werbeanrufe explodieren:
Millionen-Bußgelder helfen kaum

Die Bundesnetzagentur erweist sich im Kampf gegen unerlaubte Werbeanrufe als zahnloser Behörden-Tiger. Im letzten Jahr wurde abermals ein Höchststand bei Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen verzeichnet. Auch verhängte Bußgelder auf Rekordhöhe scheinen nicht zu helfen.

Unerlaubte Werbeanrufe im letzten Jahr explodiert

"Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Schaut man sich die Entwicklung hier genauer an, scheint dieser Druck in der Branche der unsoliden Telefonwerber aber wenig Auswirkung zu haben: Schon im Vorjahr war mit 63.273 Beschwerden eine Höchstmarke erreicht worden, 2021 gingen bei der Behörde dann aber 79.702 Meldungen ein - ein explosiver Zuwachs von 26 Prozent.


Am häufigsten werden Bürger demnach von unerlaubten Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten belästigt, danach folgen Versicherungs- und Finanzprodukte. Darüber hinaus würden auch "Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele" teilweise sehr aggressiv beworben. Eine weitere Entwicklung des letzten Jahres: Immer mehr Werbeanrufer nutzen unterdrückte oder im Tagesrhythmus wechselnde Rufnummern.

Große Bußgelder, neue Erhöhungen

Das Mittel der Wahl der Bundesnetzagentur, um gegen unerlaubte Telefonanrufe vorzugehen, ist Bußgeld. Auch hier verzeichnet man mit verhängten Strafzahlungen in Gesamthöhe von 1.435.000 Euro 2021 einen neuen Rekord. Wie die Behörde betont, konnten neben "zahlreichen" Ermittlungsverfahren - hier fehlen genaue Zahlen - auch 14 Großverfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen werden.

Gerade der Bereich der unerlaubten Rufnummernunterdrückung zeigt, warum der Netzagentur bisher oft einfach die Schlagkraft fehlt, um wirklich eine Änderung herbeizuführen. Der Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen lag bisher bei 10.000 EUR - kaum schmerzhaft für die Hinterleute. Seit dem 1. Dezember 2021 gilt hier ein neues Bußgeld: 300.000 Euro. Man darf gespannt sein, wie die Entwicklung 2022 weitergeht.

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