Kein Zerstückeln bitte: USK verweigert "Dying Light 2" die Freigabe

Es ist eine seltene Entscheidung, die die USK in Bezug auf den Action-Shooter "Dying Light 2" trifft: Das Spiel erhält für Deutschland in der Originalfassung keine Altersfreigabe. Spieler können hierzulande deshalb nur eine beschnittene Version erwerben.
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Techland

"Dying Light 2" fällt bei der USK im Original einfach durch

Brutalität und Gewalt in Filmen, Videospielen und anderen Medien sind in Bezug auf den Jugendschutz viel und heiß diskutierte Themen. Für Videospiele sowie Videospiel-Trailer ist in Deutschland die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, für die entsprechende Altersfreigabe von Inhalten verantwortlich. Wie Rebelgamer berichtet, kommt es jetzt nach dem Prüfprozess zum Shooter "Dying Light 2" zu einer eher seltenen Entscheidung.


"Trotz zahlreicher Versuche und unter Ausschöpfung aller dem Unternehmen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel hat die ungeschnittene Version nicht die erforderliche USK-Einstufung für eine Veröffentlichung in Deutschland erhalten", so der Entwickler Techland in einer Mitteilung. Durch die Weigerung der USK, das erforderliche Rating zu erteilen, sieht man sich dazu gezwungen, in Deutschland eine angepasste Version zu veröffentlichen.

Dabei gelten für die deutsche Version einige klare Einschränkungen, damit sie mit einer "USK 18" Alterskennzeichen vertrieben werden darf. Der Absatz ist hierzulande nur in digitaler Form gestattet, der Koop-Modus kann nur mit Spielern aus der eigenen Region genutzt werden. Die Anpassungen innerhalb des Spiels: das "Enthaupten und Zerstückeln von menschlichen Gegnern" wurde von Techland deaktiviert, auch das Töten neutraler Figuren ist nicht möglich.

Techland verspricht, dass es durch die Anpassungen zu keinen Einschränkungen des "grundlegenden Gameplays" kommen soll und man sich bemüht, "die spezielle deutsche Version so nah wie möglich an der internationalen Version halten" zu können - schließlich wolle man auch Spielern hierzulande ein Erlebnis bieten, "wie es sich die Entwickler vorgestellt haben".

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Vorgeschichte, alte Umwege

Auch der Vorgänger Dying Light hatte 2015 in Deutschland keine Altersfreigabe erhalten und war später sogar auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gelandet. Entwickler Techland schafft damit ein kleines statistisches Kunststück: Wie heise schreibt, hatte die USK 2020 gerade einmal 0,3 Prozent aller geprüften Inhalte eine Freigabe verwehrt.

Für deutsche Kunden auf der Suche nach einer Originalfassung gilt auch für Dying Light 2 wieder ein klassischer Umweg. Händler in Österreich und der Schweiz werden das Spiel in seiner ungeschnittenen Fassung und mit deutscher Sprache auch als Disk-Version anbieten. Die Einschränkung des Koop-Modus gilt hier aber aller Voraussicht nach trotzdem.
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