Microsoft darf betrügerische Domains jetzt ohne Gericht abschalten
Die Rechtsabteilung Microsofts hat einen wichtigen Erfolg im vorbeugenden Kampf gegen Betrüger erzielt. Das Unternehmen verfügt nun über eine gerichtliche Vollmacht, mit der man Domains, die für Homoglyphen-Angriffe genutzt werden können, stilllegen kann.
Als Homoglyphen bezeichnet man Schriftzeichen, die sich trotz unterschiedlicher Bedeutung sehr ähnlich sehen. Eine der bekanntesten Paarungen dieser Art ist sicherlich das kleine L und das große I. Aber auch das große O und die 0 lassen sich entsprechend verwenden. Kriminelle nutzen dies gern aus, um Nutzern beispielsweise scheinbar originale Domains vorzugaukeln.
Im Falle des Software-Konzerns können Betrüger hinter Phishing-Kampagnen beispielsweise Links angeben, die Anwender auf eine Seite mit der Domain MICR0S0FT.com lenken wollen. In verschiedenen Schriftarten ist hier kaum zu erkennen, dass es sich nicht um die echte Adresse des Unternehmens handelt. In ähnlicher Form gibt es letztlich sehr viele entsprechende Möglichkeiten.
Jetzt hat das Gericht der Digital Crimes Unit (DCU) Microsofts allerdings Vollmachten in die Hand gegeben, mit denen man viel flexibler agieren kann. Die Experten können sich nun direkt an Domain-Registrare wenden und diese auffordern, entsprechende Adressen umgehend stillzulegen. Ein Gericht wird dann nur wieder tätig, wenn seitens des Registrars oder des jeweiligen Domain-Inhabers berechtigte Einwände gegen den Löschungs-Anspruch Microsofts bestehen und sich diese nicht im Dialog beider Parteien lösen lassen.
Im Falle des Software-Konzerns können Betrüger hinter Phishing-Kampagnen beispielsweise Links angeben, die Anwender auf eine Seite mit der Domain MICR0S0FT.com lenken wollen. In verschiedenen Schriftarten ist hier kaum zu erkennen, dass es sich nicht um die echte Adresse des Unternehmens handelt. In ähnlicher Form gibt es letztlich sehr viele entsprechende Möglichkeiten.
Jetzt geht es schneller
Bisher musste Microsoft, wenn eine solche Domain entdeckt wurde, stets neu vor Gericht ziehen und eine Verfügung erwirken, mit der man den jeweiligen Domain-Registrar zur Stilllegung oder Herausgabe zwingen konnte. Dies war jeweils eine aufwendige Sache und ein schnelles Vorgehen gegen laufende Phishing-Kampagnen wurde so ziemlich schwierig.Jetzt hat das Gericht der Digital Crimes Unit (DCU) Microsofts allerdings Vollmachten in die Hand gegeben, mit denen man viel flexibler agieren kann. Die Experten können sich nun direkt an Domain-Registrare wenden und diese auffordern, entsprechende Adressen umgehend stillzulegen. Ein Gericht wird dann nur wieder tätig, wenn seitens des Registrars oder des jeweiligen Domain-Inhabers berechtigte Einwände gegen den Löschungs-Anspruch Microsofts bestehen und sich diese nicht im Dialog beider Parteien lösen lassen.
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