Kryptobörse Binance zurechtgestutzt: Derivate-Handel in UK untersagt
Am Wochenende teilte die Financial Conduct Authority (FCA) mit, dass die britische Landestochter Binance Market keine Werte mehr handeln darf, die einer behördlichen Zustimmungspflicht unterliegen. Dazu gehören unter anderem Derivate und ähnliche Finanzprodukte. Bei Derivaten handelt es sich quasi um Spekulationen auf die Kursentwicklung einer Aktie oder eines anderen Wertes, mit denen man sich beispielsweise gegen Kursschwankungen und andere Risiken absichern kann.
Der Handel mit Bitcoin-Einheiten selbst unterliegt keiner weitergehenden Regulierung. Im Zuge der allgemeinen Vertragsfreiheit steht es jedem frei, diese zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzprodukte, die sich lediglich von solchen Werten ableiten, stehen aber aus verschiedenen Gründen unter staatlicher Kontrolle - so beispielsweise um eine Verbrauchertäuschung mit enorm komplexen Vorgängen oder auch Geldwäsche zu vermeiden.
Die FCA untersagte allerdings nicht nur den Derivate-Handel auf der Binance-Plattform. Auch so genannte Kryptoinvestments dürfen auf ihr nicht mehr angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise die Non-Fungible Token (NFT), die den jüngsten Hype in der Kryptoszene ausgelöst haben. Hierbei handelt es sich im Kern um kryptografische Signaturen, die gewährleisten, dass man das einzigartige Original eines digitalen Werkes besitzt.
Von Seiten des Plattformbetreibers betonte man, mit den Behörden zu kooperieren und die gesetzlichen Regelungen sehr ernst zu nehmen. Allerdings hatte man einen Antrag auf eine ordentliche Registrierung bei der FCA laut einem Bericht der Financial Times wieder zurückgezogen. Zu diesem hätte auch ein Nachweis gehört, dass das Unternehmen die Richtlinien zum Kampf gegen Geldwäsche ordentlich umsetzt.
Binance setzt weltweit enorme Werte um. 1,5 Billionen Dollar sollen es allein im Mai gewesen sein. Entsprechend argwöhnisch betrachten die Finanzaufsichts-Behörden diverser Länder die Plattform. Auch in Deutschland steht Binance unter Beschuss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bemängelt, dass es für die digitalen Tokens keine gesetzlich vorgeschriebenen Anlegerprospekte gibt. Diese haben die Aufgabe, Verbraucher über die Risiken zu informieren, die mit Investitionen in bestimmte Finanzprodukte einhergehen.
Der Handel mit Bitcoin-Einheiten selbst unterliegt keiner weitergehenden Regulierung. Im Zuge der allgemeinen Vertragsfreiheit steht es jedem frei, diese zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzprodukte, die sich lediglich von solchen Werten ableiten, stehen aber aus verschiedenen Gründen unter staatlicher Kontrolle - so beispielsweise um eine Verbrauchertäuschung mit enorm komplexen Vorgängen oder auch Geldwäsche zu vermeiden.
Die FCA untersagte allerdings nicht nur den Derivate-Handel auf der Binance-Plattform. Auch so genannte Kryptoinvestments dürfen auf ihr nicht mehr angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise die Non-Fungible Token (NFT), die den jüngsten Hype in der Kryptoszene ausgelöst haben. Hierbei handelt es sich im Kern um kryptografische Signaturen, die gewährleisten, dass man das einzigartige Original eines digitalen Werkes besitzt.
Auch in Deutschland gibt es Konflikte
Die FCA erteilte Binance jetzt die Auflage, Warnhinweise auf der Webseite des Unternehmens einzublenden. Verbraucher müssen hier darüber informiert werden, dass die Plattform in Großbritannien staatlich regulierte Finanzprodukte nicht anbieten darf. Darüber hinaus muss die gesamte Kommunikation mit Nutzern aus dem Vereinigten Königreich gesichert werden, um den Behörden bei Bedarf einen Einblick zu ermöglichen.Von Seiten des Plattformbetreibers betonte man, mit den Behörden zu kooperieren und die gesetzlichen Regelungen sehr ernst zu nehmen. Allerdings hatte man einen Antrag auf eine ordentliche Registrierung bei der FCA laut einem Bericht der Financial Times wieder zurückgezogen. Zu diesem hätte auch ein Nachweis gehört, dass das Unternehmen die Richtlinien zum Kampf gegen Geldwäsche ordentlich umsetzt.
Binance setzt weltweit enorme Werte um. 1,5 Billionen Dollar sollen es allein im Mai gewesen sein. Entsprechend argwöhnisch betrachten die Finanzaufsichts-Behörden diverser Länder die Plattform. Auch in Deutschland steht Binance unter Beschuss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bemängelt, dass es für die digitalen Tokens keine gesetzlich vorgeschriebenen Anlegerprospekte gibt. Diese haben die Aufgabe, Verbraucher über die Risiken zu informieren, die mit Investitionen in bestimmte Finanzprodukte einhergehen.
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