Irreführende Preise im Autohandel:
Der Trick mit dem Umweltbonus

Nicht der Fahrzeughändler gewährt den Umweltbonus beim Autokauf, sondern der Staat. Trotzdem nutzen einige Händler die Prämie für Elektroautos und Hybride, um Preise irreführend nach unten zu korrigieren. Jetzt mahnen Wettbewerbshüter vor der Masche.
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Einige Autohändler zeigen ihre Preise irreführend an

Wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, kurz Wettbewerbszentrale, in einer Meldung schreibt, erhält man aktuell vermehrt Beschwerden. Der Inhalt: Autohäuser statten auf Fahrzeugbörsen wie mobile.de oder autoscout24.de Fahrzeuge mit Elektroantrieb mit Preisschildern aus, bei denen ein Abzug des Umweltbonus erfolgt ist - eine klar irreführende Praxis. "Eine solche staatliche Prämie steht nicht zur Disposition des Fahrzeughänd­lers. Auch wird durch diese nicht der Kaufpreis der geförderten Fahrzeuge reduziert", so die Wettbewerbshüter. Infografik: Eine Million E-Autos bis 2022?Eine Million E-Autos bis 2022? Die Idee der Händler: Kunden sortieren auf Online-Plattformen vornehmlich nach dem Gesamtpreis. Hier führt die Einstellung eines geringeren Betrags zu einer besseren Listung. Die Anzeige des realen Gesamtpreises erfolgt dann bei vielen dieser Angebote erst auf der Detailseite - manche Händler unterlassen laut Wettbewerbszentrale sogar diese Anzeige. Nach Ansicht der Experten verstoßen die Händler dabei gleich mehrfach gegen geltendes Recht: Verstoß gegen das Irreführungsverbot, gegen die Preisangabenverordnung und gegen die Preisangabenregelungen.

Fairer Wettbewerb per Unterlassungserklärungen und Gericht

Diese Praxis führt nach Ansicht der Wettbewerbshüter ganz klar zur Verzerrung des Marktes und macht einen fairen Wettbewerb unmöglich: "Automobilhändler, die die Preise korrekt (also ohne Abzug des Umweltbonus) angeben, erscheinen mit ihren Fahrzeugangeboten "unter ferner liefen" und werden damit klar benachteiligt gegenüber ihren unfair agierenden Mitbewerbern." Erste beschuldigte Händler sollen strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben haben, gegen andere zieht die Wettbewerbszentrale jetzt vor Gericht. Wegen der klaren Rechtslage rechnet man damit, dass "die Gerichte solche preismanipulativen Angebote auf den Verkaufsplattformen verbieten".

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