BGH-Urteil: Gebühren bei Online-Zahlung mit PayPal & Co. zulässig
Wie der Bundesgerichtshof heute entschied, dürfen Online-Händler ab sofort eine zusätzliche Gebühr verlangen, sollten sich Kunden für die Zahlung via PayPal oder Sofortüberweisung entscheiden. Eine Klage gegen Flixbus wurde vom BGH in letzter Instanz abgewiesen.
Wer seine Online-Einkäufe bisher über die Zahlungsdienste PayPal und Sofortüberweisung abgewickelt hat, muss in Zukunft mit erhöhten Gebühren rechnen. Dass zusätzliche Aufschläge für die beiden digitalen Zahlungsmittel zulässig sind, geht aus dem heutigen BGH-Urteil hervor. Während das Gesetz Entgelte für das Bezahlen per Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung grundsätzlich verbietet, können Händler hinsichtlich PayPal und Co. nun selbst entscheiden. Und das, obwohl unter anderem PayPal seinen Partnern Aufschläge oder Servicegebühren jeglicher Art innerhalb der AGB untersagt.
Zur grundsätzlichen Klärung ging das Musterverfahren nach gegensätzlichen Urteilen des Landgericht München I und des Oberlandesgericht München allerdings bis vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Ob nun weitere Online-Shops auf den Zug aufspringen und Zahlungen via PayPal und Sofortüberweisung mit einer zusätzlichen Gebühr belegen werden, bleibt abzuwarten. Vor allem in Hinsicht auf PayPal laufen die Händler Gefahr, gegen die AGB des Zahlungsdienstleisters zu verstoßen, was eine Kündigung nach sich ziehen könnte.
Siehe auch:
Auszug aus dem Urteil I ZR 203/19 des BGH vom 25. März 2021:
"Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird."
"Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird."
Anstoß lieferte Klage der Wettbewerbszentrale gegen Flixbus
Dem BGH-Urteil war eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen das Verkehrsunternehmen Flixbus vorausgegangen, die in der Vergangenheit eine in Abhängigkeit des Fahrpreises zusätzliche Gebühr für die Zahlungsarten PayPal und Sofortüberweisung aufgerufen haben. Im Zuge dessen hatte PayPal die oben genannten Änderungen in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, wodurch Flixbus die Berechnung von Extra-Gebühren eingestellt hat.Zur grundsätzlichen Klärung ging das Musterverfahren nach gegensätzlichen Urteilen des Landgericht München I und des Oberlandesgericht München allerdings bis vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Ob nun weitere Online-Shops auf den Zug aufspringen und Zahlungen via PayPal und Sofortüberweisung mit einer zusätzlichen Gebühr belegen werden, bleibt abzuwarten. Vor allem in Hinsicht auf PayPal laufen die Händler Gefahr, gegen die AGB des Zahlungsdienstleisters zu verstoßen, was eine Kündigung nach sich ziehen könnte.
Siehe auch:
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