BGH entscheidet, ob Händler Paypal-Zusatzgebühren verlangen dürfen
Seit Jahren gibt es Streit um Zusatzgebühren beim Münchner Bus-Unternehmen Flixbus. Die Wettbewerbszentrale hatte geklagt, da Flixbus unter anderem bei Paypal-Zahlung einen Aufschlag nahm. Nun soll der Bundesgerichtshof entscheiden.
Das Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um Zusatzgebühren, die Flixbus beziehungsweise die FlixMobility GmbH bei der Zahlung per Paypal verlangte, wird erst im März kommenden Jahres erwartet. Allerdings gibt es schon erste Einschätzungen, wie die Richter am BGH entscheiden werden. Laut der Nachrichtenagentur Reuters sei es denkbar, dass Flixbus nun in der obersten Instanz noch Recht bekommt, denn Online-Plattformen dürfen ihren Kunden nach vorläufiger Einschätzung des Bundesgerichtshofs für bestimmte Zahlungsarten wie Paypal oder Sofortüberweisung Gebühren berechnen, wie Reuters berichtet: Wenn ein solcher Zahlungsdienstleister eingeschaltet werde, dürfe der Anbieter die Kosten dieses Zusatzdienstes eventuell auf den Kunden abwälzen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in einer Verhandlung am Donnerstag.
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Genau das hatte die Wettbewerbszentrale aber schon im Jahr 2018 bezweifelt. Die Wettbewerbshüter aus Bad Homburg hatten angemahnt, dass es seit dem 13. Januar 2018 laut § 270a BGB eben keine zusätzlichen Entgelte für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten mehr geben dürfe. Diese neuen Regelungen würden genau den Fall von Flixbus treffen, denn das Unternehmen hatte ausgerechnet für PayPal - eine gängige Internetbezahlmethode - eine Extra-Gebühr erhoben.
Siehe auch: Flixbus will Urteil gegen PayPal-Zusatzgebühr nicht akzeptieren
Genau das hatte die Wettbewerbszentrale aber schon im Jahr 2018 bezweifelt. Die Wettbewerbshüter aus Bad Homburg hatten angemahnt, dass es seit dem 13. Januar 2018 laut § 270a BGB eben keine zusätzlichen Entgelte für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten mehr geben dürfe. Diese neuen Regelungen würden genau den Fall von Flixbus treffen, denn das Unternehmen hatte ausgerechnet für PayPal - eine gängige Internetbezahlmethode - eine Extra-Gebühr erhoben.
Zunächst untersagt
Die Wettbewerbszentrale hat das Verfahren dabei in ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft angestoßen. 2018 fiel dann bereits ein Urteil. Das Landgericht München I bestätigte dabei die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte die Erhebung einer Zusatzgebühr für Paypal. Flixbus ging daraufhin in Berufung. Der Bundesgerichtshof wird nun erneut prüfen und laut der Wettbewerbszentrale dann das Urteil am 25. März 2021 verkünden. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, denn es gilt als Grundsatzurteil für die gesamte Branche.Siehe auch: Flixbus will Urteil gegen PayPal-Zusatzgebühr nicht akzeptieren
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