Nicht so wasserdicht: Apple muss für irreführende Werbung Mio. zahlen
Apple bewirbt seit dem iPhone 8 seine Smartphones auch mit gewisser Wasserdichtigkeit. Wettbewerbshüter in Italien sehen darin aber klar "irreführende" Werbung und werfen dem Konzern unlautere Geschäftspraktiken vor. Das Ergebnis: 10 Millionen Euro Strafe.
Apple wirbt seit dem iPhone 8 mit Wasserdichtigkeit
AGCM bezieht sich mit der Strafzahlung auf die Modelle iPhone 8, iPhone 8 Plus, iPhone XR, iPhone XS, iPhone XS Max, iPhone 11, iPhone 11 Pro und iPhone 11 Pro Max. Apple wirbt in Werbematerial hier damit, dass die Modelle einen Tauchgang von 30 Minuten in einer Tiefe von 1 bis 4 Meter unbeschadet überstehen können - verschiedene Modelle erlauben hier laut Apple verschiedene Tiefen. Den Wettbewerbshütern stößt aber sauer auf, dass Apple hier nirgends klarstellt, dass sich diese Werte auf sehr spezifische Laborbedingungen beziehen.
Wie so oft: Aussagen betreffen Laborbedingungen und nicht das echte Leben
Wie die Wettbewerbsbehörde Autorità garante della concorrenza e del mercato (AGCM) am Montag mitteilte, hat man die Millionenstrafe gegen Apple verhängt, weil man es als klar erwiesen ansieht, dass der Konzern bei der Kommunikation rund um die Wasserdichtigkeit des iPhone bewusst getäuscht hat. Der US-amerikanische Technikgigant habe "nicht deutlich gemacht, dass dieses Merkmal unter bestimmten spezifischen Bedingungen existiert, und nicht unter normalen Nutzungsbedingungen" so die Wettbewerbsschützer laut Techxplore.
Apple wirbt seit dem iPhone 8 mit Wasserdichtigkeit
AGCM bezieht sich mit der Strafzahlung auf die Modelle iPhone 8, iPhone 8 Plus, iPhone XR, iPhone XS, iPhone XS Max, iPhone 11, iPhone 11 Pro und iPhone 11 Pro Max. Apple wirbt in Werbematerial hier damit, dass die Modelle einen Tauchgang von 30 Minuten in einer Tiefe von 1 bis 4 Meter unbeschadet überstehen können - verschiedene Modelle erlauben hier laut Apple verschiedene Tiefen. Den Wettbewerbshütern stößt aber sauer auf, dass Apple hier nirgends klarstellt, dass sich diese Werte auf sehr spezifische Laborbedingungen beziehen.
Auch Garantie-Aussagen irreführend
Ebenfalls Auslöser für die hohe Strafe waren Apples Angaben zu Garantieleistungen. Der Konzern formuliert in seinen Geschäftsbedingungen einen Haftungsausschluss, der besagt, dass die Garantie für die Smartphones nicht Schäden abdeckt, die durch Flüssigkeiten verursacht wurden. Die italienischen Wettbewerbsschützer stört dabei sehr, dass der Konzern nicht klar zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung unterscheidet - und damit ebenfalls "Verbraucher irreführt".
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