Der US-Zoll bleibt dabei: OnePlus Buds sind "gefälschte" Apple AirPods
Gestern wurde ein kurioser Fall bekannt, der im Netz für Verwunderung und Spott gesorgt hat: Denn es kam ans Tageslicht, dass der US-Zoll 2000 OnePlus Buds beschlagnahmt hat, weil er sie für AirPods-Fälschungen gehalten hat. Doch die Sache ist noch nicht zu Ende.
Am Wochenende wurde bekannt, dass die US Customs and Border Protection (CBP) am New Yorker Flughafen JFK eine Ladung von OnePlus Buds abgefangen und beschlagnahmt hat. Stolz verkündete der US-Zoll, dass damit ein wichtiger Schlag gegen Produktpiraterie gelungen sei, da man Plagiate im Wert von 398.000 Dollar aus dem Verkehr gezogen hat.
Damit könnte die Angelegenheit vorbei sein, doch weit gefehlt. Denn der US-Zoll bleibt bei seiner Einschätzung, dass die OnePlus Buds eine Produktfälschung sind. Denn gegenüber The Verge teilte man mit, dass das kein Fehler oder Versehen des CBP war.
So sehen die OnePlus Buds aus...
...und so die AirPods
"Bei der Prüfung der betreffenden Sendung stellte ein CBP-Importspezialist fest, dass die betreffenden Ohrhörer offenbar gegen die Konfigurations-Trademarks von Apple verstoßen. Apple hat Konfigurations-Trademarks auf seiner Marke von Ohrhörern und hat diese beim CBP registriert", so das CBP. Als Konfigurations-Trademarks wird das grundsätzliche Äußere eines Produkts (also Geschmacksmuster) bezeichnet.
Das CBP wies auch die häufigen Bemerkungen von sich, ob man denn nicht lesen könne, was auf der Verpackung steht und teilte mit, dass das bei der Beurteilung des Falles bzw. Produkts keine Rolle spiele. Es müsse nicht Apple auf der Box stehen, um gegen ein Geschmacksmuster zu verstoßen.
Damit könnte die Angelegenheit vorbei sein, doch weit gefehlt. Denn der US-Zoll bleibt bei seiner Einschätzung, dass die OnePlus Buds eine Produktfälschung sind. Denn gegenüber The Verge teilte man mit, dass das kein Fehler oder Versehen des CBP war.
So sehen die OnePlus Buds aus...
...und so die AirPods
"Bei der Prüfung der betreffenden Sendung stellte ein CBP-Importspezialist fest, dass die betreffenden Ohrhörer offenbar gegen die Konfigurations-Trademarks von Apple verstoßen. Apple hat Konfigurations-Trademarks auf seiner Marke von Ohrhörern und hat diese beim CBP registriert", so das CBP. Als Konfigurations-Trademarks wird das grundsätzliche Äußere eines Produkts (also Geschmacksmuster) bezeichnet.
Das CBP wies auch die häufigen Bemerkungen von sich, ob man denn nicht lesen könne, was auf der Verpackung steht und teilte mit, dass das bei der Beurteilung des Falles bzw. Produkts keine Rolle spiele. Es müsse nicht Apple auf der Box stehen, um gegen ein Geschmacksmuster zu verstoßen.
Keine Klage von Apple
Diese Argumentation ist doch überraschend: Denn die OnePlus Buds sind bereits seit mehreren Wochen unbeanstandet auf dem Markt, Apple hat auch keine rechtlichen Schritte gegen OnePlus in die Wege geleitet. The Verge verweist zudem auf die zahlreichen (teilweise unverschämten) AirPods-Plagiate, die man im US-Handel problemlos bekommen kann. Es ist also durchaus zu vermuten, dass der CBP schlichtweg nicht zugeben will, dass man einen Fehler gemacht hat.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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