Kartellamt bekommt mehr Macht für Streit mit den Internet-Konzernen
Das Bundeskartellamt soll mehr Durchschlagskraft im Umgang mit den großen Internet-Konzernen bekommen. Es geht dabei vor allem um Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund ihrer Größe und der daraus entstehenden Dominanz entstehen.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium Peter Altmaiers (CDU) wurde dafür eine Umgestaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt, die vom Bundeskabinett nun abgesegnet worden ist, wie der Spiegel berichtet. Die Reform des Gesetzes geht dabei explizit auf einige Erfahrungen ein, die unte anderem in den wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen auf EU-Ebene mit den großen IT-Konzernen gemacht wurden.
So soll das Kartellamt beispielsweise sicherstellen, dass die fraglichen Unternehmen auf ihrer marktbeherrschenden Plattform keine anderen Produkte privilegiert anbieten und diesen so einen Vorteil vor der Konkurrenz verschaffen. Dies wurde beispielsweise mehrfach bei Google bemängelt, dessen Suchmaschine von Jahr zu Jahr stärker auf Dienste aus eigenem Hause statt auf andere Webseiten verweist.
Damit die gewünschte Beschleunigung nicht einfach an einer Überlastung der Behörde scheitert, soll an anderer Stelle eine Entlastung erfolgen. So bedürfen Zusammenschlüsse mittelständischer Unternehmen zukünftig erst einer Zustimmung durch die Behörde, wenn alle Beteiligten mindestens einen Umsatz von zehn Millionen Euro in Deutschland generieren. Bisher war der Grenzwert nur halb so hoch. Das sollte eine ganze Reihe von Prüfungen unnötig machen.
So soll das Kartellamt beispielsweise sicherstellen, dass die fraglichen Unternehmen auf ihrer marktbeherrschenden Plattform keine anderen Produkte privilegiert anbieten und diesen so einen Vorteil vor der Konkurrenz verschaffen. Dies wurde beispielsweise mehrfach bei Google bemängelt, dessen Suchmaschine von Jahr zu Jahr stärker auf Dienste aus eigenem Hause statt auf andere Webseiten verweist.
Entlastung und Beschleunigung
Des Weiteren sollen mit der Novelle Maßnahmen getroffen werden, mit denen Kartellverfahren deutlich beschleunigt werden können. Denn bisher vergehen in der Regel viele Jahre, bis es zu einer endgültigen Klärung kommt. In der schnelllebigen Technologie-Branche hat sich dann die Situation meist schon wieder komplett gewandelt, so dass beispielsweise Sanktionen mehr oder weniger ins Leere laufen.Damit die gewünschte Beschleunigung nicht einfach an einer Überlastung der Behörde scheitert, soll an anderer Stelle eine Entlastung erfolgen. So bedürfen Zusammenschlüsse mittelständischer Unternehmen zukünftig erst einer Zustimmung durch die Behörde, wenn alle Beteiligten mindestens einen Umsatz von zehn Millionen Euro in Deutschland generieren. Bisher war der Grenzwert nur halb so hoch. Das sollte eine ganze Reihe von Prüfungen unnötig machen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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