Bundeskartellamt für TV-Rechtevergabe in der Bundesliga in der Kritik
Das Bundeskartellamt hat bereits im März für die Vermarktung der Bundesligarechte grünes Licht gegeben, im Juni erfolgte dann die Vergabe. Nun übt die Monopolkommission der Bundesregierung Kritik am Kartellamt und fordert Änderungen.
Das geht aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervor. Demnach hatte die Monopolkommission, als Beratungsgremium der Bundesregierung die Vergabe noch einmal genauer bewertet und sieht das Ergebnis kritisch: "Die aktuelle Vergabepraxis schade dem Fan und der Liga", zitiert die FAZ das Gremium. Diese Kritik stammt dabei aus einem noch nicht veröffentlichten Bericht der Kommission, der der FAZ bereits vorliegt.
Damit herrscht zudem keinerlei Wettbewerb, denn die beiden Anbieter unterscheiden sich nicht in ihrem grundsätzlichen Angebot oder vom Preis, sondern für den Fußball-Fan in erster Linie ausschlaggebend nur dadurch, welches Spiel welcher Anbieter überträgt. Daher, so die Monopolkommission, sei die Vergabe bedenklich, die Bundesregierung müsse nun einschreiten. Das Kartellamt hat demnach bei der Prüfung die falschen Gesichtspunkte im Auge gehabt, nun müsse man aber schauen, ob es Alternativen zu dem von der DFL angebotenen Paketen gebe.
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Höhere Preise für Fans werden befürchtet
Weiter heißt es da: "Tatsächlich birgt eine Fokussierung auf die bloße Aufteilung der Rechte an mehrere Bieter die Gefahr, dass Verbrauchervorteile verloren gehen, Wettbewerb ausgeschlossen wird und es kumuliert zu höheren Preisen kommt." Ähnliche Stimmen waren auch schon im Juni beim Bieterverfahren laut geworden.Sky und DAZN teilen sich Übertragung
Das Problem: Die DFL hatte die Rechte für die Bundesliga-Übertragungen zwischen dem Bezahlsender Sky und dem Streamingdienst DAZN aufgeteilt. Das klingt vielleicht im ersten Moment nach einer guten Idee, die "gerechter" für die Unternehmen ist, also wenn einer der beiden komplett leer ausgegangen wäre. Damit müssen Fußball-Fans aber tief in die Tasche greifen, um ihren Verein bei jedem Spiel in der Saison zu sehen, denn sie brauchen von beiden Anbietern ein Abonnement.Damit herrscht zudem keinerlei Wettbewerb, denn die beiden Anbieter unterscheiden sich nicht in ihrem grundsätzlichen Angebot oder vom Preis, sondern für den Fußball-Fan in erster Linie ausschlaggebend nur dadurch, welches Spiel welcher Anbieter überträgt. Daher, so die Monopolkommission, sei die Vergabe bedenklich, die Bundesregierung müsse nun einschreiten. Das Kartellamt hat demnach bei der Prüfung die falschen Gesichtspunkte im Auge gehabt, nun müsse man aber schauen, ob es Alternativen zu dem von der DFL angebotenen Paketen gebe.
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