Pyur-Preiserhöhung: Verbraucherzentrale verklagt Tele Columbus
Beim Vertragsabschluss mussten die Nutzer auch tatsächlich einwilligen, dass kleinere Preisanpassungen erfolgen könnten. Im Einzelfall habe es sich auch um kleinere Veränderungen gehandelt, die Tarife für diverse Internet-, Festnetz- und TV-Verträge betrafen. Trotzdem kommen die Verbraucherschützer in ihrer Gesamtbetrachtung zu einem anderen Schluss.
Die Masse machts
"Bei Beträgen von ein bis zwei Euro monatlich lohnt es sich für einzelne Verbraucher nicht, ihre Rechte gegenüber Tele Columbus durchzufechten. Aber in der Summe geht es dennoch um viel Geld" , erklärte Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Daher hatte man dem Unternehmen bereits eine Abmahnung zugestellt und gefordert, dass auf die strittige Klausel verzichtet wird. Darauf reagierte Tele Columbus allerdings nicht.In der Klausel ist festgehalten, dass ein Sonderkündigungsrecht nur dann bestünde, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent der bisherigen Kosten ausmacht. Mit der Klage will die Verbraucherzentrale nun erreichen, dass diese Regelung gerichtlich geprüft wird. Wenn es nicht um die formalen Fragen geht, steht das Urteil hingegen schon fest: Bei den sächsischen Kollegen der Verbraucherschützer erhielt Pyur die meisten Nutzerstimmen bei der Wahl des Negativpreises 2019.
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Christian Kahle
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