EuGH-Urteil: "Gebrauchte" E-Books dürfen nicht verkauft werden
Bei gedruckten Büchern ist es ganz selbstverständlich, dass diese nach dem Lesen auch weiterverkauft werden dürfen. Ganz anders bei E-Books: Wie der Europäische Gerichtshof jetzt urteilt, ist der Weiterverkauf nach "Gebrauch" nicht ohne Weiteres gestattet.
Wie der EuGH ausführt, sei der Weiterverkauf von gedruckten Büchern nicht mit dem von E-Books zu vergleichen. So gebe es bei einer digitalen Kopie keine Möglichkeit nach dem Verkauf sicherzustellen, dass dieses tatsächlich nicht mehr im Besitz des Verkäufers ist. Ebenfalls gäbe es keine Möglichkeit, ein gebrauchtes E-Book qualitativ von neuen Exemplaren zu unterscheiden. Für Plattformen, die solche Exemplare handeln wäre es möglich, für eine nicht unterscheidbaren Ware trotzdem bessere Preise als die ursprünglichen Verlage zu bieten.
Die Konsequenz: Das EuGH stellt mit seinem Urteil klar, dass es nun an den Urhebern beziehungsweise Rechteinhabern ist, zu entscheiden, wie digitale Werke online verkauft werden dürfen, so die Tagesschau in ihrer Berichterstattung. Wie in der Meldung des EuGH in einem Hinweis zu lesen ist, gibt man auch nationalen Gerichten damit ein Entscheidungs-Spektrum vor: "Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden."
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Darf man E-Books weiterverkaufen? Laut EuGH nicht ohne Zustimmung
Schon lange wird in öffentlichen Diskussionen aber auch in rechtlichen Auseinandersetzungen darüber gestritten, wie es rechtlich um den Weiterverkauf von E-Books bestellt ist. Jetzt hat das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union, der Europäische Gerichtshof, mit einem Urteil einen Grundsatz definiert. Der Weiterverkauf von "gebrauchten" E-Books über Online-Dienste ist nicht ohne Weiteres zulässig. Nach Ansicht der Richter muss in der Veräußerung eine "öffentliche Wiedergabe" gesehen werden, die nur nach Erlaubnis des Urhebers erfolgen darf. Die Richter stützen ihr Urteil dabei auch auf den Urheberrechtsvertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).Wie der EuGH ausführt, sei der Weiterverkauf von gedruckten Büchern nicht mit dem von E-Books zu vergleichen. So gebe es bei einer digitalen Kopie keine Möglichkeit nach dem Verkauf sicherzustellen, dass dieses tatsächlich nicht mehr im Besitz des Verkäufers ist. Ebenfalls gäbe es keine Möglichkeit, ein gebrauchtes E-Book qualitativ von neuen Exemplaren zu unterscheiden. Für Plattformen, die solche Exemplare handeln wäre es möglich, für eine nicht unterscheidbaren Ware trotzdem bessere Preise als die ursprünglichen Verlage zu bieten.
Die Konsequenz: Das EuGH stellt mit seinem Urteil klar, dass es nun an den Urhebern beziehungsweise Rechteinhabern ist, zu entscheiden, wie digitale Werke online verkauft werden dürfen, so die Tagesschau in ihrer Berichterstattung. Wie in der Meldung des EuGH in einem Hinweis zu lesen ist, gibt man auch nationalen Gerichten damit ein Entscheidungs-Spektrum vor: "Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden."
Niederländisches Unternehmen unterliegt
Hintergrund des jetzigen Urteils ist eine Klage gegen das niederländische Unternehmen Tom Kabinet, das eine Marktplatz für "gebrauchte E-Books" aufgebaut hatte. Die Idee: Kunden verkaufen ihre E-Books nach Gebrauch unter der Aufforderung zur anschließenden Löschung an das Unternehmen zurück, und erhalten dafür eine Gutschrift. Zwei niederländische Verlegerverbände hatten gegen diese Praxis Klage erhoben und jetzt Recht bekommen.Download Icecream EBook Reader - E-Books am PC lesen
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