Bundesrechnungshof kritisiert App-Ausgaben in Millionenhöhe

Der Bundesrechnungshof rügt einige App-Angebote von deutschen Behörden als eine Verschwendung in Millionenhöhe. Besonders die Kosten für Support, Wartung und Werbung sind dem Bundes­rech­nungs­hof ein Dorn im Auge.
Geld, Steuern, Euro, Banknoten
Pixabay
Dabei sind unter anderem der Behördenwegweiser und eine App zur Erfassung von Arbeitszeiten. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrechnungshof vorgelegt hat. Der Bundesrechnungshof hat dabei das ganze Drumherum zu den angebotenen Apps auf den Prüfstand gestellt. Dabei kam heraus, dass die Behörden teilweise überhaupt keine Erfolgskontrollen für die Smartphone-Apps vorlegen konnten. Sie konnten demnach auch nicht nachweisen, dass die Apps notwendig und wirtschaftlich waren. Damit, so heißt es in dem Bericht, verstießen sie gegen grundlegende haushaltsrechtliche Bestimmungen.

"Zeitgemäßes Angebot"

Warum die jeweilige App zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig war, wurde in keinen der gerügten Fälle ersichtlich. Meist gab es stattdessen nur den Hinweis, eine App wäre ein "zeitgemäßes Angebot".

Eine der Behörden verfügte bereits über eine inhaltsgleiche Webversion, die auch für Mobiltelefone und Tablets geeignet war, also keinen ersichtlichen Mehrwert bietet, so der Bundesrechnungshof. Einige Apps hat man aktuell bereits aus den Angebot der App Stores genommen - so zum Beispiel den Behördenwegweiser und das HeizLabel des BMWi.

Bisher sind so aus Sicht des Bundesrechnungshofes 4,9 Millionen Euro verschwendet worden. 2,3 Millionen Euro wurden dabei direkt für die Entwicklung der Angebote ausgegeben, weitere 2,6 Millionen für den allgemeinen Betrieb, wie Support und Wartung der Apps, aber auch für Werbung. Bei einer App kostete allein die Werbung den Bund 6,28 Euro je Download, gemessen an den tatsächlichen Downloadzahlen bis zum Ende der Kampagne, so der Bundesrechnungshof.

Kritisiert wurde nun auch die Missachtung des Vergaberechts. In einigen Fällen soll es kein entsprechendes Verfahren gegeben haben.

Als Konsequenz für die gerügte Verschwendung wurden die Behörden nun aufgefordert, zumindest jetzt den Bedarf für die Apps und deren Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Gelingt dies nicht, sind die App-Angebote einzustellen. Der Weiterbetrieb einer App ist allenfalls dann vertretbar, wenn er keine weiteren Ausgaben verursacht - was in der Realität wohl kaum möglich ist.
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