Abgewatscht: Bundesrechnungshof rügt Regierung für E-Auto-Prämie

Von der Industrie beeinflusst und ineffektiv: Der Bundesrechnungshof schießt wegen der Kaufprämie für Elektroautos scharf gegen die Regierung und erhebt dabei den Vorwurf, dass von den Ministerien die Verpflichtung zur "Unbefangenheit und Neutralität" nicht gewahrt wurde. Laut dem Prüfbericht ergibt der Umweltbonus in dieser Form kaum Sinn.
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stux / CC0

Der Bundesrechnungshof findet kein gutes Blatt am Umweltbonus

Man kann es nur als eine schwere Rüge verstehen, was der Bundesrechnungshof jetzt in einem Prüfbericht zur Kaufprämie für Elektroautos in Deutschland formuliert. Demnach habe die deutsche Automobilindustrie die "Entscheidung der Bundesregierung zum Umweltbonus und zu dessen Ausgestaltung wesentlich beeinflusst".


Die Behörde sieht sich in diesem Zusammenhang sogar dazu veranlasst, das Bundeswirtschaftsministerium mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass es "zu Unbefangenheit und Neutralität bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben" verpflichtet sei. Der Bonus sei klar "in Art und Höhe" durch die Wünsche der Industrie geprägt. Die Prämie war unter Führung des damaligen Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel geplant worden.

Wie der Rechnungshof weiter schreibt, hegt man auch am gesamten Aufbau des Systems Zweifel. "Die Prüfungsfeststellungen des Bundesrechnungshofes legten nahe, dass der von den Automobilherstellern zu tragende Anteil am Umweltbonus häufig oft mit den bereits bestehenden Rabatten verrechnet wurde." Insoweit sei es fraglich, ob die Automobilindustrie in diesen Fällen einen eigenständigen "echten" Beitrag zur Umweltprämie geleistet habe.

Keine Anreize für Autohersteller

Der Rechnungshof fordert, dass für Käufer klar erkennbar sein müsste, "inwieweit der Eigenbeitrag der Automobilindustrie zusätzlich zu den üblichen Nachlässen beim Neuwagenkauf erbracht wird". Aktuell würden Kaufentscheidungen von möglichen Kunden unter dieser mangelnden Transparenz leiden. "Solange die Motivation zum Verkauf von Elektrofahrzeugen auf Hersteller- und Händlerseite sowie zum Kauf dieser Fahrzeuge auf Kundenseite kaum vorhanden ist, ist die Gewährung eines Umweltbonus zum Markthochlauf insgesamt in Frage zu stellen", so der Rechnungshof.
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