Netzagentur: Preise für Rufnummern-Mitnahme sind viel zu hoch
Die Portierung einer Mobilfunk-Rufnummer von einem zum anderen Anbieter ist viel zu teuer. Das hat die Bundesnetzagentur nun in einem Fall von Vodafone entschieden. Im Zuge dessen wurde ein neuer Maximalpreis festgelegt.
In der Angelegenheit ging es erst einmal um die Gebühren, die Vodafone anderen Mobilfunk-Betreibern in Rechnung stellte, wenn eine Rufnummer an diese transferiert werden sollte. Beschwerden hatte es hier nicht gegeben, die Behörde hat aber von Amts wegen eine Untersuchung eingeleitet und kam zu dem Schluss, dass die Unternehmen schon untereinander viel zu viel verlangen.
Seitens der Bundesnetzagentur wurde die Rechnungsstellung zum alten Betrag direkt für unwirksam erklärt. Weiterhin ordnete die Behörde ein deutlich reduziertes Entgelt von 3,85 Euro netto an. "Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben", hieß es weiter. Die genannte Summe sei auf Grundlage eines Preisvergleichs mit anderen europäischen Ländern zustande gekommen.
Die nun neu angeordneten Preise dürften hoffentlich auch bei anderen Unternehmen in dem Sektor als Beispiel dienen - wenn nicht, wird die Bundesnetzagentur wohl an alle Anbieter entsprechende Weisungen verschicken müssen. Ferner kündigte die Behörde auch an, die Preise für die Verbraucher einer Prüfung zu unterziehen - denn nach der nun erfolgten zwangsweisen Absenkung müsste es hier eigentlich zu fallenden Preisen kommen.
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Seitens der Bundesnetzagentur wurde die Rechnungsstellung zum alten Betrag direkt für unwirksam erklärt. Weiterhin ordnete die Behörde ein deutlich reduziertes Entgelt von 3,85 Euro netto an. "Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben", hieß es weiter. Die genannte Summe sei auf Grundlage eines Preisvergleichs mit anderen europäischen Ländern zustande gekommen.
Verbraucherpreise vor Prüfung
Die Möglichkeit, die eigene Rufnummer beim Wechsel des Anbieters mitzunehmen, gibt es seit November 2002. Und während sich die Preise auf dem Markt seitdem in vielen anderen Bereichen gravierend verändert haben, blieb bei der Rufnummern-Mitnahme im Grunde alles beim Alten. Teilweise dienen die Gebühren dann gegenüber dem Kunden als Marketing-Instrument und werden nach dem Abschluss eines neuen Vertrages teilweise oder vollständig als Guthaben gegeben.Die nun neu angeordneten Preise dürften hoffentlich auch bei anderen Unternehmen in dem Sektor als Beispiel dienen - wenn nicht, wird die Bundesnetzagentur wohl an alle Anbieter entsprechende Weisungen verschicken müssen. Ferner kündigte die Behörde auch an, die Preise für die Verbraucher einer Prüfung zu unterziehen - denn nach der nun erfolgten zwangsweisen Absenkung müsste es hier eigentlich zu fallenden Preisen kommen.
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