Verfahren gegen O2 und 1&1:
Preise für Rufnummerportierung zu hoch

Schon im Herbst 2019 hatte die Bundesnetzagentur in einem Verfahren ge­gen Vodafone festgestellt, dass die Rufnummernmitnahme bei Tarif­wech­sel viel zu hoch in Rechnung gestellt wird. Obwohl die Behörde die zu­läs­sigen Preise senkte, starten jetzt Verfahren gegen 1&1 und O2.
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Zudem heißt es in einem Bericht der Deutsche Presseagentur (via Teltarif), dass die Bundenetzagentur auch Verfahren gegen mehrere weitere, kleine Mobilfunkanbieter eingeleitet habe. Es geht dabei um den Streit um die Kosten, die von den Anbietern berechnet werden, wenn ein Kunde kündigt und seine bisherige Mobilfunknummer mit zu einem anderen Provider nehmen will. Neben einer klaren gesetzlichen Regelung die besagt, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten bei der so genannten Rufnummerportierung in Rechnung gestellt werden dürfen, gab es im Herbst 2019 bereits eine klare Ansage der Bundesnetzagentur, dass die bisherigen Preise gesenkt werden müssen. Infografik: Smartphones in DeutschlandSmartphones in Deutschland Anfang Februar hat sich die Behörde daher noch einmal an die Anbieter gewendet und mitgeteilt, dass nur noch eine Gebühr von maximal 6,82 Euro als angemessen gesehen wird und das man Maßnahmen bei Nichteinhaltung prüfe.

Frist bis zum 20. April

Ein Verfahren gegen Vodafone im vergangenen Jahr galt dabei als wegweisende Entscheidung. Die Mobilfunk-Unternehmen hatten genügend Zeit ihre Preise anpassen, doch bei vielen ist noch immer nichts dergleichen geschehen. Jetzt gibt es eine Frist bis zum 20. April, danach drohen Strafzahlungen. Es scheint, als ob einige Konzerne das ausreizen wollen.

Verfahren gestartet

Preise von bis zu 30 Euro für die Mitnahme der Rufnummer sind dabei nichts seltenes - daher hat die Behörde jetzt erneut Verfahren in Gang gebracht. "Viele Mobil­funk­anbieter senken die Portie­rungs­entgelte frei­willig ab", erklärte ein Sprecher der Bundesnetz­agentur. "Gegen Anbieter, die eine frei­willige Absen­kung nicht zuge­sagt haben, haben wir ein Verfahren einge­leitet." Dazu gehören O2, 1&1 Dril­lisch und mehrere klei­nere Mobil­funk­anbieter beziehungsweise Marken der großen Provider.

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