Limit bei "unbegrenzt":
Freenet Funk versucht sich herauszuwinden
Gestern wurde bekannt, dass die angeblich unlimitierte Datenflatrate von Freenet Funk in der Praxis alles andere als "grenzenlos" ist. Denn einige Nutzer haben es auf die Spitze getrieben und wurden daraufhin gekündigt. Der Anbieter hat sich dazu anfangs nicht zu Wort gemeldet, nun war es soweit.
Der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel hat im Mai ein neues Angebot an den Start gebracht und verspricht dabei nichts weniger als eine "Mobilfunk-Revolution". Denn für 99 Cent am Tag kann der Kunde hier "unbegrenzt" mobil im Internet surfen. Doch schon damals stellte sich so mancher die Frage, ob das Wort "unbegrenzt" Limits hat. Seit kurzem wissen wir: Ja, hat es.
Nun ist auch ein Statement von Freenet Funk verfügbar. Gegenüber Mobiflip teilte man Folgendes (sic!) mit:
"freenet Funk freut sich über das ausgesprochen positive Feedback und die zahlreichen Kunden, die sich entschlossen haben, das innovative neue Mobilfunkprodukt zu nutzen. Um den gewohnt hohen Service und die Leistungen des Produktes langfristig zu gewährleisten hat sich freenet FUNK nach der Startphase auffälliges Nutzerverhalten angesehen und daraufhin einigen wenigen Kunden eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ihren Mobilfunkvertrag augenscheinlich vorsätzlich missbräuchlich verwendet haben, indem Sie gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen haben (Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)."
Das Problem dabei ist die zitierte AGB-Passage 5.8. Denn diese wurde erst ab Juli 2019 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzugefügt, zum Start des Angebots im Mai endete der Rechtstext bei Punkt 5.7. Die Klausel 5.8 ist eindeutig und besagt: "Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)."
Die Frage ist dabei allerdings, ob die Betroffenen davon wussten bzw. wissen mussten. Das stellt im konkreten Fall eine spezielle Situation dar, wie René Hesse von Mobiflip erläutert. Denn obwohl in der Regel stets die beim Vertragsschluss gültigen AGB gelten, so ist das im Fall Freenet Funk nicht anwendbar, da "der Tarif im Grunde keine Laufzeit hat und von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden kann".
Siehe auch: Probleme mit Freenet FUNK Datenflat: Zu hohe Nutzung = Kündigung
Großer Mobilfunk-Vergleichs-Rechner
Grenzen von "unbegrenzt"
Denn offenbar nicht wenigen Kunden wurde gekündigt, weil sie die "unbegrenzten" Grenzen überschritten haben. Laut dem ursprünglichen Bericht fällt die Datenmenge für die Kündigung unterschiedlich aus: Einem Nutzer wurde der Datenhahn nach 1,39 Terabyte in zwei Monaten abgedreht, ein anderer Kunde berichtete, dass es nach 25 Tagen und ca. 500 Gigabyte soweit war.Nun ist auch ein Statement von Freenet Funk verfügbar. Gegenüber Mobiflip teilte man Folgendes (sic!) mit:
"freenet Funk freut sich über das ausgesprochen positive Feedback und die zahlreichen Kunden, die sich entschlossen haben, das innovative neue Mobilfunkprodukt zu nutzen. Um den gewohnt hohen Service und die Leistungen des Produktes langfristig zu gewährleisten hat sich freenet FUNK nach der Startphase auffälliges Nutzerverhalten angesehen und daraufhin einigen wenigen Kunden eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ihren Mobilfunkvertrag augenscheinlich vorsätzlich missbräuchlich verwendet haben, indem Sie gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen haben (Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)."
Das Problem dabei ist die zitierte AGB-Passage 5.8. Denn diese wurde erst ab Juli 2019 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzugefügt, zum Start des Angebots im Mai endete der Rechtstext bei Punkt 5.7. Die Klausel 5.8 ist eindeutig und besagt: "Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern)."
Die Frage ist dabei allerdings, ob die Betroffenen davon wussten bzw. wissen mussten. Das stellt im konkreten Fall eine spezielle Situation dar, wie René Hesse von Mobiflip erläutert. Denn obwohl in der Regel stets die beim Vertragsschluss gültigen AGB gelten, so ist das im Fall Freenet Funk nicht anwendbar, da "der Tarif im Grunde keine Laufzeit hat und von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden kann".
Siehe auch: Probleme mit Freenet FUNK Datenflat: Zu hohe Nutzung = Kündigung
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