EU geht Amazon an den Kragen:
Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung
Erst heute morgen hieß es noch, dass Amazon und das Bundeskartellamt sich einvernehmlich darauf verständigt haben, dass der Online-Händler künftig besser mit seinen kleinen Partnern umgehen wird. Jetzt geht es dem US-Giganten aber auf Ebene der EU an den Kragen, denn die Wettbewerbshüter der Europäischen Union haben offizielle Ermittlungen wegen des Verdachts auf Wettbewerbsverzerrung aufgenommen.
Wie die Wettbewerbskommission der EU vor kurzem mitteilte, wird ab sofort auch formell gegen Amazon ermittelt, weil es deutliche Hinweise darauf gibt, dass das Unternehmen interne Daten zu Verkäufen nutzt, um sich gegenüber den kleineren Nutzern seiner Marketplace-Plattform einen illegalen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu, dass man das Geschäftsgebahren von Amazon vor allem deshalb unter die Lupe nehmen wolle, weil das Unternehmen sowohl eine Verkaufsplattform für Dritte anbiete, gleichzeitig aber auch selbst direkt als Einzelhändler auftritt. Aufgrund dieser besonderen Doppelrolle wolle man die Einhaltung des Wettbewerbsrechts auf EU-Ebene prüfen. Amazon hat bereits zugesagt, dass man die EU-Behörden bei ihren Ermittlungen voll und ganz unterstützen wird.
Die Voruntersuchungen von Amazon für ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den US-Konzern wegen des Verdachts auf eine Verzerrung des Wettbewerbs unter Missbrauch seiner Marktmacht begannen schon im September 2018. Dabei stand stets die Frage im Mittelpunkt, ob Amazon seine eigenen Angebote optimiert, indem man die von kleineren Anbietern bei der Verwendung der Marketplace-Plattform angegebenen Daten auswertet.
Missbrauch von Händlerdaten für eigene Angebote vermutet
Die Kommission will nun prüfen, wie Amazons Verträge für die Nutzung seines Marketplace genannten Portals für den Vertrieb von Waren durch Drittanbieter aussehen. Auch soll untersucht werden, wie Amazon die dem Konzern vorliegenden Daten nutzt, um zu entscheiden, welcher Drittanbieter in der sogenannten "Buy Box" verlinkt wird. Gemeint ist damit jener Bereich auf einer Artikelseite, in der mit entsprechenden Schaltflächen vom Kunden der Kauf eines bestimmten Produkts eingeleitet wird.Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu, dass man das Geschäftsgebahren von Amazon vor allem deshalb unter die Lupe nehmen wolle, weil das Unternehmen sowohl eine Verkaufsplattform für Dritte anbiete, gleichzeitig aber auch selbst direkt als Einzelhändler auftritt. Aufgrund dieser besonderen Doppelrolle wolle man die Einhaltung des Wettbewerbsrechts auf EU-Ebene prüfen. Amazon hat bereits zugesagt, dass man die EU-Behörden bei ihren Ermittlungen voll und ganz unterstützen wird.
Die Voruntersuchungen von Amazon für ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den US-Konzern wegen des Verdachts auf eine Verzerrung des Wettbewerbs unter Missbrauch seiner Marktmacht begannen schon im September 2018. Dabei stand stets die Frage im Mittelpunkt, ob Amazon seine eigenen Angebote optimiert, indem man die von kleineren Anbietern bei der Verwendung der Marketplace-Plattform angegebenen Daten auswertet.
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Amazons Aktienkurs in Euro
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