EU eröffnet gleich zwei Wettbewerbsverfahren gegen Apple
Auch der US-Konzern Apple muss sich jetzt der Tatsache stellen, dass die EU-Kommission die Auswirkungen der Geschäftspraktiken auf den Wettbewerb unter die Lupe nimmt. Gleich zwei wichtige Bereiche sind in das Visier der Marktwächter aus Brüssel geraten.
Die EU-Kommission wird im ersten Verfahren die AppStore-Regeln des Unternehmens unter die Lupe nehmen. Hier geht es um die Verpflichtung von Diensteanbietern, digitale Inhalte in ihren Apps ausschließlich über das Apple-eigene Bezahlsystem zu vertreiben. Dabei gehen dann jeweils 30 Prozent des Umsatzes an Apple, was in bestimmten Fällen zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.
Konkret geht es hier unter anderem um Musik-Streamer wie Spotify oder Anbieter von E-Books und Hörbüchern. Diese dürfen ihre Inhalte innerhalb ihrer Apps nur über die In-App-Käufe des AppStores anbieten. Spotify darf beispielsweise nicht darauf hinweisen, dass man das Abo auch auf anderen Wegen kaufen kann, bei denen dann der gesamte Betrag und nicht nur 70 Prozent an den Streaming-Anbieter gehen.
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass Apple eine solche Regelung trifft - nicht aber, wenn davon dann Konkurrenten von Diensten betroffen sind, die der Konzern parallel auch noch betreibt. Hier wäre es beispielsweise Apple Music, bei dem die gesamte Abo-Gebühr im Unternehmen bleibt, während Spotify eben nur mit einem geringeren Betrag auskommen muss, um ein konkurrenzfähiges Produkt bereitzustellen. Das kann als Missbrauch der Monopolstellung des AppStores auf iOS-Systemen angesehen werden.
Konkret geht es hier unter anderem um Musik-Streamer wie Spotify oder Anbieter von E-Books und Hörbüchern. Diese dürfen ihre Inhalte innerhalb ihrer Apps nur über die In-App-Käufe des AppStores anbieten. Spotify darf beispielsweise nicht darauf hinweisen, dass man das Abo auch auf anderen Wegen kaufen kann, bei denen dann der gesamte Betrag und nicht nur 70 Prozent an den Streaming-Anbieter gehen.
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass Apple eine solche Regelung trifft - nicht aber, wenn davon dann Konkurrenten von Diensten betroffen sind, die der Konzern parallel auch noch betreibt. Hier wäre es beispielsweise Apple Music, bei dem die gesamte Abo-Gebühr im Unternehmen bleibt, während Spotify eben nur mit einem geringeren Betrag auskommen muss, um ein konkurrenzfähiges Produkt bereitzustellen. Das kann als Missbrauch der Monopolstellung des AppStores auf iOS-Systemen angesehen werden.
Auch NFC wird begutachtet
Ähnlich verhält es sich auch beim zweiten anhängigen Wettbewerbsverfahren. Hier geht es darum, dass Apple verschiedenen Anbietern keinen freien Zugriff auf seine NFC-Schnittstelle gewährt. Finanztransaktionen über das Funkmodul dürfen laut den Nutzungsbestimmungen nur dann ausgelöst werden, wenn sie über den hauseigenen Apple Pay-Service laufen. Hier sieht die EU-Kommission aber weniger Erfolgsaussichten für die Beschwerdeführer.Siehe auch:
Thema:
Apples Aktienkurs in Euro
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